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Ab 1. Mai gelten für E‑Scooter in Österreich verpflichtende Blinker und neue Sicherheitsregeln

Die StVO‑Novelle stuft E‑Scooter als Fahrzeuge ein und schreibt Blinklichter sowie weitere Sicherheitsausstattungen vor; der ÖAMTC warnt vor nicht nachrüstbaren Modellen und fordert Schonfristen bei Sanktionen.

KURIER/APA 2 Min Lesezeit
Titelbild: Ab 1. Mai gelten für E‑Scooter in Österreich verpflichtende Blinker und neue Sicherheitsregeln
  • Viele aktuell angebotene E‑Scooter lassen sich nur schwer oder gar nicht mit den vorgeschriebenen Lenkblinkern ausstatten
  • Händler verkaufen weiter Geräte ohne Blinker, teils zu stark reduzierten Preisen.

Nach Angaben der im März beschlossenen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) treten ab 1. Mai weitreichende Änderungen für E‑Scooter in Österreich in Kraft. Künftig gelten die Fahrzeuge rechtlich als Kraftfahrzeuge und unterliegen damit verbindlichen Ausstattungsanforderungen. Vorgeschrieben sind unter anderem Blinklichter an den Enden der Lenkgriffe, funktionierende Bremsen, eine Hupe oder Klingel sowie Rückstrahler und Beleuchtung für Fahrten bei Dunkelheit.

Gleichzeitig verschärft die Novelle die Regeln für Fahrerinnen und Fahrer: Die zulässige Blutalkoholgrenze sinkt von 0,8 auf 0,5 Promille, und für Personen unter 16 Jahren wird eine Helmpflicht eingeführt. Verstöße gegen die neuen Bestimmungen können mit Strafen geahndet werden; der ÖAMTC bemüht sich nach eigenen Angaben um Übergangsfristen für deren Vollzug, um betroffenen Nutzerinnen und Nutzern und Händlern Zeit zur Anpassung zu geben.

Der ÖAMTC kritisiert, dass viele gängige Roller-Modelle technisch nicht oder nur mit erheblichem Aufwand mit den nun vorgeschriebenen Blinkern nachgerüstet werden können. Im Online‑Handel werden weiterhin Geräte ohne geeignete Lenkblinker angeboten, teilweise zu Schleuderpreisen, wodurch Käuferinnen und Käufer möglicherweise kurz vor Inkrafttreten der Regeln Geräte erwerben, die sie bald nicht mehr benutzen dürfen. Der Club bemängelt zudem, dass Händler offenbar nicht ausreichend auf die bevorstehenden Beschränkungen hinweisen.

Zugleich bemängelt der Verkehrsrechtsexperte des ÖAMTC die enge Vorgabe zur Montageposition der Blinker an den Lenkerenden. Aus seiner Sicht sind diese von hinten nicht immer gut sichtbar; er würde es bevorzugen, wenn Nutzerinnen und Nutzer flexibler über den Montageort entscheiden könnten. Zwar gebe es Nachrüstsets für bestimmte Modelle, doch ihre Anwendbarkeit sei stark modellabhängig: Bei einigen Rollern sei eine Umrüstung praktikabel, bei anderen technisch ausgeschlossen oder nur mit großem Aufwand möglich.