US-Gericht blockiert Binances Arbitration-Strategie und lässt Token-Sammelklage im Gerichtssaal
Ein Bundesrichter in New York hat Binances Antrag auf Zwangsarbitration zurückgewiesen, sodass zentrale Altansprüche in einer Token-Sammelklage weiter vor Gericht verhandelt werden können.
- Richter Andrew Carter weist Binances Antrag zur Zwangsschlichtung in einer Token-Kundenklage zurück.
- Ansprüche, die vor dem 20. Februar 2019 entstanden, sind nicht an die 2019er Schiedsklausel gebunden.
- Die online geänderten Terms of Use reichten dem Gericht nicht als wirksame Benachrichtigung und Zustimmung für Altfälle.
- Die vorgesehene Arbitration nach SIAC-Regeln mit Sitz Singapur kann nicht rückwirkend angewandt werden.
- Auch der angekündigte Sammelklage-Verzicht gilt wegen unklarer Formulierung als nicht durchsetzbar.
Ein Bundesrichter in New York hat Binance und Gründer Changpeng Zhao daran gehindert, eine laufende Sammelklage von US-Kunden in ein Schiedsverfahren zu verlagern. In dem Verfahren geht es um Vorwürfe, Binance habe über seine internationale Plattform Tokens ohne die erforderliche Registrierung als Wertpapiere verkauft und Anlegern dadurch Verluste verursacht. Mit der Entscheidung bleibt ein zentraler Teil der Ansprüche in einem öffentlichen Gerichtsverfahren, statt in einer privaten Arbitration zu enden.
Die Klage hat ihren Ursprung in der Zeit 2017 bis 2018 und wurde 2020 angestossen. Inzwischen ist sie mehrfach prozessual bewegt worden: Eine frühere Abweisung wurde 2024 durch das Berufungsgericht aufgehoben, wodurch das Verfahren wieder vor dem Southern District of New York landete. Der aktülle Streitpunkt war, ob die 2019 geänderten Nutzungsbedingungen von Binance.com eine verpflichtende Arbitration und einen Sammelklage-Verzicht wirksam etabliert haben und ob diese Regeln auf frühere Transaktionen angewandt werden können.
Das Gericht setzt bei der Benachrichtigung an. Binance stellte am 20. Februar 2019 eine neü Version der Terms of Use online, die eine Schiedsvereinbarung und eine Abwicklung nach Regeln des Singapore International Arbitration Centre vorsah, mit Singapur als Sitz des Verfahrens. Nach Auffassung des Gerichts reichte das blosse Online-Posting der geänderten Bedingungen jedoch nicht aus, um für Altansprüche eine wirksame Zustimmung der Nutzer zu begründen. Besonders relevant: Ansprüche, die vor dem 20. Februar 2019 entstanden, sind nach der Entscheidung nicht an die Schiedsklausel gebunden; zudem kann die Klausel nicht rückwirkend auf vorbestehende, bereits entstandene Ansprüche angewandt werden.
Zusätzlich nahm das Gericht den behaupteten Sammelklage-Verzicht auseinander. In den 2019er Bedingungen wird zwar in einer Überschrift auf einen "class action waiver" verwiesen und Nutzer werden aufgefordert, den Abschnitt sorgfältig zu lesen. Im Vertragstext selbst fehlen jedoch konkrete Bestimmungen, die den Verzicht klar definieren. Das Gericht wertet diese Konstruktion als unklar und legt sie eng gegen den Verwender aus, was die Durchsetzbarkeit des Verzichts im Bundesverfahren verhindert.
Für Krypto-Plattformen hat die Entscheidung Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Online-Änderungen von Nutzungsbedingungen sind im Tech-Sektor üblich, aber die Hürden für eine wirksame Einbeziehung steigen, wenn es um weitreichende Verfahrensrechte wie Arbitration-Pflichten oder den Ausschluss von Sammelklagen geht. Zugleich kann die Frage, ob und wann Nutzer konkrete Kenntnis hatten, prozessentscheidend werden. In dem Binance-Verfahren spielt auch eine Rolle, ab wann einzelne Kläger durch die Klage selbst von der Existenz der Schiedsklausel wussten und ob spätere Nutzung als Zustimmung gewertet werden kann.
Binance weist die Vorwürfe zurück und kündigt an, die verbleibenden Ansprüche energisch zu verteidigen. Nach der Entscheidung ist der Weg frei, dass der verbliebene Teil der Klage im Gericht weiter verhandelt wird und sich die Auseinandersetzung wieder stärker um materielle Fragen dreht: Welche Tokens waren betroffen, welche Pflichten bestanden und wie ist die Reichweite US-amerikanischer Wertpapierrechte gegenüber einer globalen Plattform zu bestimmen. Für Anleger und den Markt ist das Urteil vor allem ein Hinweis darauf, dass vertragliche "Exit-Strategien" über Arbitration und Waiver in der Kryptoindustrie nicht automatisch tragen, wenn Transparenz und Zustimmung in der Kette fehlen.