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Indonesische Aktivisten reichen inländische Völkermordklage gegen Myanmars Präsidenten ein

Ein Rohingya‑Überlebender und prominente indonesische Menschenrechtler verlangen vor einem indonesischen Gericht, Min Aung Hlaing für internationale Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Indonesische Aktivisten reichen inländische Völkermordklage gegen Myanmars Präsidenten ein
Die Klage folgt auf jüngste Gesetzesänderungen in Indonesien und die Wahl Min Aung Hlaings zum Präsidenten am 3. April.

Nach Angaben lokaler Aktivisten haben indonesische Menschenrechtler eine Klage gegen Min Aung Hlaing bei einem indonesischen Gericht eingereicht, mit dem Ziel, den Führer Myanmars für mutmaßliche internationale Verbrechen — darunter Völkermordvorwürfe — zur Rechenschaft zu ziehen. Die Einreichung erfolgte nur wenige Tage nach der Wahl Min Aung Hlaings zum Präsidenten durch das militärdominierte Parlament am 3. April und baut auf jüngsten Änderungen im indonesischen Recht auf, die Verfolgungen internationaler Straftaten vor nationalen Gerichten ermöglichen sollen.

Im Mittelpunkt der Beschwerde steht Yasmin Ullah, eine Rohingya‑Überlebende, die gemeinsam mit zehn bekannten indonesischen Menschenrechtsaktivisten die Klage eingebracht hat. Zu den Klägern zählt demnach auch der frühere Generalstaatsanwalt Marzuki Darusman. Die Initiatoren begründen das Vorgehen mit der Möglichkeit, nationale Justizwege zu nutzen, wenn internationale Verfahren langwierig bleiben oder nicht unmittelbar durchsetzbar erscheinen.

Zugleich ist Min Aung Hlaing bereits auf internationaler Ebene mit mehreren Rechtsinstrumenten konfrontiert: Im Spätherbst 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen ihn, außerdem besteht eine separate Haftanordnung aus Argentinien, und am Internationalen Gerichtshof läuft eine von Gambia angestrengte Völkermordklage. Myanmar bestreitet, dass Völkermord begangen worden sei.

Daneben zielt die indonesische Klage darauf ab, nationale Rechtsinstrumente als ergänzenden Pfad der Verantwortlichkeitsklärung zu etablieren, auch wenn parallele internationale Verfahren bereits laufen. Sollte ein indonesisches Gericht Zuständigkeit anerkennen und Ermittlungen aufnehmen, könnten die Konsequenzen für die internationale Rechtsordnung relevant sein. Konkrete nächste Verfahrensschritte, anberaumte Termine oder eine formale Reaktion der indonesischen Justiz lagen zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht vor.