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Raser auf A10 mit fast 200 km/h im Tunnel gestoppt

Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung Kärnten stoppte einen 19‑Jährigen nach Messungen bis 199 km/h im Oswaldibergtunnel; Führerschein und Pkw vorläufig sichergestellt, Anzeigen folgen.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Raser auf A10 mit fast 200 km/h im Tunnel gestoppt
19‑Jähriger auf A10 im Oswaldibergtunnel mit 199 km/h gemessen — Führerschein und Fahrzeug beschlagnahmt.

Nach Angaben der Landesverkehrsabteilung Kärnten hat eine Zivilstreife in der Nacht auf Freitag einen 19‑jährigen Lenker auf der A10 Tauernautobahn gestoppt. Die Beamten waren dem Fahrzeug am 10. April gegen 22:17 Uhr aufgefallen, nachdem es in Fahrtrichtung Villach mit hoher Geschwindigkeit überholt hatte.

Bei der anschließenden Nachfahrt ermittelten die Polizisten eine Geschwindigkeit von 190 km/h auf einem Abschnitt mit erlaubten 130 km/h. Im Oswaldibergtunnel beschleunigte das Auto den Angaben zufolge sogar auf 199 km/h, obwohl dort eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt.

Unmittelbar nach der Tunnelausfahrt hielten die Einsatzkräfte das Fahrzeug an und kontrollierten den jungen Fahrer. Dem 19‑Jährigen wurde noch vor Ort der Führerschein vorläufig abgenommen; nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde beschlagnahmten die Beamten zudem vorläufig das Fahrzeug. Der Mann aus dem Bezirk Spittal/Drau wird angezeigt, die genaue Strafhöhe wird im weiteren Verfahren festgelegt.

Zugleich ging aus einer Mitteilung der Landespolizeidirektion hervor, dass in derselben Aktionsnacht weitere Verkehrssünder aus dem Verkehr gezogen wurden. In Graz wurde ein 23‑Jähriger in einer 50‑km/h‑Zone mit 116 km/h gemessen; auch ihm wurden Führerschein und Fahrzeug vorläufig entzogen. Bei einer landesweiten Schwerpunktaktion gegen Alkohol und Drogen in Kärnten führten die Kontrollen insgesamt zu 20 eingezogenen Fahrberechtigungen sowie zahlreichen Anzeigen und Organmandaten.

In Niederösterreich registrierten die Behörden in Rohrau einen Pkw mit 142 km/h statt der erlaubten 70 km/h; dem 43‑jährigen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein vorläufig abgenommen. Die Behörden weisen darauf hin, dass derartige Überschreitungen nicht nur Geldstrafen, sondern auch längere Führerscheinentzüge nach sich ziehen können; die konkreten Sanktionen werden in den jeweils zuständigen Verwaltungs- und Strafverfahren festgelegt.