Berufungsgericht setzt $656 Millionen-Urteil gegen PLO und Palästinensische Autonomiebehörde wieder in Kraft
Der 2. US‑Circuit hat ein Urteil in Höhe von 656 Millionen US‑Dollar gegen die PLO und die Palästinensische Autonomiebehörde wieder in Kraft gesetzt, gestützt auf eine frühere Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und eine 2019 erlassene Gesetzesregelung.
Nach Angaben des 2. US‑Circuit Court of Appeals wurde das ursprüngliche Urteil über 656 Millionen US‑Dollar gegen die Palestine Liberation Organization (PLO) und die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) am 30. März wiederhergestellt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Urteil mit der eindeutigen Auslegung des Obersten Gerichtshofs übereinstimme, der im vergangenen Jahr eine Regel aus dem Jahr 2019 bestätigte, die US‑Opfern internationaler Anschläge den Zugang zu amerikanischen Gerichten eröffnet.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, ob US‑Gerichte Klagen gegen ausländische Gruppen wegen Anschlägen im Ausland prüfen dürfen. Vor etwa zehn Jahren hatte ein Berufungsgericht das ursprüngliche Urteil aufgehoben mit der Begründung, amerikanische Gerichte könnten solche Klagen nicht annehmen, wenn die Angriffe nicht direkt gegen die Vereinigten Staaten gerichtet waren. Die aktuelle Entscheidung revidiert diese Auffassung und nimmt die frühere Bewertung im Lichte der geänderten Rechtslage zurück.
Nach dem Schritt, die frühere Rechtsprechung zugunsten der Kläger zu korrigieren, bleibt das Urteil ohne die Anordnung eines neuen Prozesses bestehen. Die Kläger hatten über zwei Jahrzehnte hinweg auf Grundlage des Anti‑Terrorism Act von 1992 geklagt, der Opfern internationaler Terrortaten den Weg zu Schadenersatzansprüchen vor US‑Gerichten eröffnen soll. Sie werfen palästinensischen Agenten vor, an den Anschlägen beteiligt gewesen oder sie angestiftet zu haben.
Zugleich äußerten Vertreter der Opfer Erleichterung über die Wiederherstellung des Urteils. Anwälte der Kläger betonten, ihre Mandantinnen und Mandanten hätten lange auf eine Klärung gewartet und sehen in der Entscheidung einen Schritt zur Durchsetzung von Verantwortlichkeit. Die palästinensischen Seiten hatten wiederholt vorgebracht, die Fälle sollten nicht vor amerikanischen Gerichten verhandelt werden; dazu enthält die Entscheidung des Berufungsgerichts eine klare Abwägung der maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben und der Auslegung durch das oberste Gericht.