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Drehbuchautoren und Hollywood-Studios schließen überraschende Vierjahres-Vorvereinbarung

Writers Guild of America West und Alliance of Motion Picture and Television Producers einigen sich nach wenigen Wochen auf vorläufigen Vierjahresvertrag; Details bleiben vorerst offen

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Titelbild: Drehbuchautoren und Hollywood-Studios schließen überraschende Vierjahres-Vorvereinbarung
Die Autorenvertretung und das Studiobündnis stimmten einem vorläufigen Vierjahresvertrag zu, der noch von Gewerkschaftsgremien und Mitgliedern ratifiziert werden muss.

Nach Angaben der Writers Guild of America West (WGAW) hat das Verhandlungskomitee der Gewerkschaft einstimmig einer vorläufigen Vierjahresvereinbarung mit der Alliance of Motion Picture and Television Producers (AMPTP) zugestimmt. Die Einigung wurde am Samstag veröffentlicht und folgt auf rund drei Wochen intensiver Verhandlungen zwischen den Parteien.

Die AMPTP bestätigte die Übereinkunft separat und erklärte, man wolle auf dem erzielten Fortschritt aufbauen, um die langfristige Stabilität der Branche zu fördern. Weder die Gewerkschaft noch das Studiobündnis veröffentlichten unmittelbar konkrete Vertragsinhalte; Angaben zu spezifischen Konditionen blieben zunächst zurückhaltend.

Der neu ausgehandelte Zeitraum umfasst vier Jahre und damit ein Jahr mehr als die sonst übliche Laufzeit eines Tarifvertrags in der Branche. Bevor der Vorvertrag endgültig in Kraft treten kann, muss er noch vom Vorstand der Gewerkschaft und anschließend von deren Mitgliedern gebilligt werden. Erst nach dieser Ratifizierung wird der Vorvertrag verbindlich.

Die Einigung zeichnet sich durch ihre relative Schnelligkeit aus und steht in deutlichem Kontrast zu den langwierigen Auseinandersetzungen vor drei Jahren, die in einem monatelangen Autorenstreik mündeten. Der bestehende Vertrag wäre im Mai ausgelaufen; die jetzt erzielte Übereinkunft bringt deshalb raschere Planungssicherheit für die Betroffenen.

Daneben ist bemerkenswert, dass die Gewerkschaft in ihrer Mitteilung auf Verbesserungen bei Schutz und Versorgung hinwies, ohne jedoch Details zu nennen. Konkrete Regelungen und mögliche Änderungen etwa bei Leistungen, Beschäftigungsbedingungen oder technologischen Schutzmechanismen werden erst nach Abschluss des internen Ratifizierungsprozesses und einer offiziellen Bekanntgabe der Vertragsbestimmungen vollständig nachvollziehbar sein.