Italienischer Waffenmanager gesteht illegale Munitionsexporte an Russland
US-Behörden: Munition im Wert von mehr als 540.000 US-Dollar über Kirgisistan nach Russland geschleust; Angeklagter nutzte Netzwerk von Firmen, um Exportkontrollen zu umgehen.
Nach Angaben der US-Justiz sitzt ein italienischer Vertriebsleiter in Untersuchungshaft, nachdem er vor Gericht gestanden hat, US-Munition im Wert von mehr als 540.000 US-Dollar illegal nach Russland umgeleitet zu haben. Der Mann erschien am 30. März vor einer US-Magistratsrichterin im Eastern District of New York und gab die Verschwörung zur Verletzung von Exportkontrollen zu.
Im Mittelpunkt der Anklage steht demnach ein bewusstes Umgehen geltender Exportauflagen: Der Beschuldigte soll Munition bei US-Lieferanten erworben, sie nach Italien liefern lassen und anschließend ohne die nötigen Genehmigungen weiter nach Kirgisistan re-exportiert haben. Die entsprechenden Exportlizenzen der US-Firmen hätten ausdrücklich verlangt, dass die Ware in Italien verbleibe.
Nach dem Schritt über Italien sollen über ein Netzwerk von Scheinfirmen die Sendungen an einen kirgisischen Händler gegangen sein, von wo aus ein Großteil der Munition weiter nach Russland geliefert wurde. Ermittler legten Gerichtsdokumente und verschlüsselte Chatnachrichten vor, die nach ihrer Darstellung Transaktionen und Absprachen zur Aufteilung von Lieferungen belegen. In zitierten Nachrichten diskutierte der Angeklagte demnach Risiken bei Zielorten und Strategien, Sendungen unauffällig zu transportieren.
Zugleich tritt im Verfahren ein bereits verurteilter Komplize auf: Ein in Kirgisistan ansässiger Mitverschwörer hatte zuvor eingeräumt, US‑hergestellte Waffen und Munition nach Russland weitergeleitet zu haben und wurde zu 39 Monaten Haft verurteilt. US-Behörden betonten, die Taten hätten erheblichen Schaden verursacht und Menschenleben gefährdet, weil amerikanische Militärgüter so in den russischen Kriegsapparat gelangten.
Inzwischen erklärten Vertreter der zuständigen US-Instanzen, Verstöße gegen Exportkontrollen konsequent zu verfolgen. Der Angeklagte muss sich zu einem späteren Zeitpunkt der Strafzumessung stellen; die Anklage wegen Verschwörung zur Verletzung von Exportbestimmungen sieht eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Haft vor.