New York verklagt Coinbase und Gemini wegen Prediction‑Markets und fordert Milliarden‑Schäden
Die Staatsanwaltschaft von New York hat Klage gegen Coinbase und Gemini eingereicht. Kernpunkt sind angebotene Prediction‑Markets; die Klage fordert Schadensersatz in Milliardenhöhe.
Nach Angaben der Mitteilung hat die Staatsanwaltschaft von New York formell Klage gegen die Kryptowährungsbörsen Coinbase und Gemini erhoben. Im Zentrum der Vorwürfe stehen die von den Plattformen bereitgestellten Prediction‑Market‑Funktionen, die Nutzern ermöglichen sollen, auf den Ausgang künftiger Ereignisse zu setzen. Die Klageschrift, so die Kurzmeldung, richtet sich ausdrücklich gegen diese Produktangebote und wirft den Betreibern Rechtsverstöße im Zusammenhang mit solchen Märkten vor.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Behauptung, dass die konkret betriebenen Prediction‑Market‑Funktionen rechtswidrig gewesen seien und damit geltendes Recht verletzt hätten. Die Anklage sieht darin hinreichend Anlass, Ersatzansprüche geltend zu machen, und fordert nach den Angaben der Staatsanwaltschaft Schäden in Milliardenhöhe. In der veröffentlichten Kurzfassung werden jedoch keine einzelnen Schadenspositionen oder die konkreten rechtlichen Grundlagen der Forderungen weiter ausgeführt.
Zugleich benennt die Mitteilung ausdrücklich die beklagten Unternehmen: Coinbase, eines der größten US‑geführten Kryptounternehmen, sowie Gemini, die Börse, die von bekannten Gründern aufgebaut wurde. Aus der Nachricht geht hervor, dass keine Stellungnahmen der beklagten Firmen in der Mitteilung enthalten sind; offenbleibt deshalb, ob und wann Coinbase beziehungsweise Gemini geordnet auf die Anschuldigungen reagieren werden. Auch Angaben zu möglichen Verteidigungsstrategien oder geplanten Gegenmaßnahmen fehlen.
Daneben betont die Kurzmeldung, dass die Erhebung milliardenschwerer Forderungen gegen zwei namhafte US‑Börsen erneut juristischen Druck auf Anbieter digitaler Handels‑ und Wettprodukte ausübt. Konkrete Details über die zugrunde liegenden Beweise, den genauen Vorwurfstatbestand oder den weiteren Verfahrensverlauf wurden nicht mitgeteilt. Die Mitteilung beschränkt sich auf die Nennung der Klageparteien, des zentralen Vorwurfs und der Forderungshöhe, ohne weiterführende juristische Erläuterungen.