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SEC verlängert Frist für Auszahlungsplan im Tai‑Mo‑Shan‑Fair‑Fund bis 20 August 2026

Die SEC hat am 20 Februar 2026 eine zweite Fristverlängerung beschlossen, sodass der vorgeschlagene Auszahlungsplan für den Tai‑Mo‑Shan‑Fair‑Fund nun bis 20 August 2026 vorgelegt werden kann.

JKCM Desk 2 Min Lesezeit
Titelbild: SEC verlängert Frist für Auszahlungsplan im Tai‑Mo‑Shan‑Fair‑Fund bis 20 August 2026
  • Die zweite Extension Order setzt eine neue Frist bis 20 August 2026 für den Plan of Distribution des Tai‑Mo‑Shan‑Fair‑Funds.
  • Der Fair Fund umfasst nach SEC Angaben 123 095 287 US‑Dollar aus Disgorgement, Zinsen und Zivilstrafe, die bereits beim US Treasury hinterlegt sind und verzinst werden.
  • Die zugrunde liegende SEC Order vom 20 Dezember 2024 betrifft Verstöße im Umfeld der Kryptoassets LUNA und der algorithmischen Stablecoin UST in den Jahren 2021 bis 2022.
  • Als Gründe für die Verlängerung nennt die SEC unter anderem die Komplexität der Anspruchsprüfung, Abstimmungsbedarf mit anderen Verfahren sowie Verzögerungen durch einen Haushaltsstillstand in 2025.
  • Die Order ändert nichts an den materiellen Anspruchsvoraussetzungen, sondern verschiebt lediglich den Zeitplan für die Vorlage des Auszahlungsplans.

Neue Frist im Entschädigungsprozess: Die US Börsenaufsicht SEC hat am 20. Februar 2026 eine zweite Fristverlängerung (Second Extension Order) im Verfahren Tai Mo Shan Limited erlassen. Damit erhält die SEC Staff mehr Zeit, um einen Plan of Distribution für den zugehörigen Fair Fund vorzulegen. Der neue Stichtag ist der 20. August 2026. Solche Pläne sind Voraussetzung dafür, dass aus einem Fair Fund tatsächlich Auszahlungen an berechtigte Geschädigte organisiert werden können.

Worum es im Tai‑Mo‑Shan‑Fall geht: Ausgangspunkt ist eine SEC Order vom 20. Dezember 2024, in der Tai Mo Shan Limited wegen Verstößen gegen Wertpapiergesetze belangt wurde. Die Order beschreibt ein Angebot und den Verkauf von Kryptoassets im Zeitraum Januar 2021 bis Mai 2022 und thematisiert dabei auch Aussagen zur Funktionsfähigkeit und Stabilität der algorithmischen Stablecoin UST im Terra‑Ökosystem. Neben Unterlassungsanordnungen wurden Disgorgement, prejudgment interest und eine Zivilstrafe festgesetzt. Aus diesen Zahlungen wurde ein Fair Fund nach Section 308(a) Sarbanes‑Oxley eingerichtet.

Größe des Fonds und Geldfluss: Nach den Angaben in der Extension Order umfasst der Fair Fund insgesamt 123 095 287 US‑Dollar. Der Betrag setzt sich aus Disgorgement (73 452 756 US‑Dollar), Zinsen (12 916 153 US‑Dollar) und Zivilstrafe (36 726 378 US‑Dollar) zusammen. Das Geld wurde beim US Treasury hinterlegt; Zinsen und zusätzliche Erträge fließen dem Fonds zu. Für Geschädigte ist das eine zentrale Information, weil damit zumindest die Finanzierung des Auszahlungsprozesses gesichert ist – auch wenn die Höhe individueller Ansprüche erst mit dem Verteilplan feststeht.

Warum die SEC mehr Zeit beansprucht: Die SEC führt mehrere Gründe an. Erstens ist die Ausgestaltung eines Verteilplans in Krypto-Fällen besonders komplex, weil Transaktionen über viele Plattformen und Wallets laufen und Anspruchsberechtigung sowie Schadenshöhe oft an Handels- und Haltezeiträume gekoppelt werden müssen. Zweitens nennt die Behörde Abstimmungsbedarf mit anderen Verfahren, die Ansprüche derselben Anlegergruppen berühren könnten. Drittens verweist die SEC auf Verzögerungen durch einen Haushaltsstillstand in 2025, der behördliche Abläufe temporär gebremst hat.

Was die Verlängerung bedeutet: Die Second Extension Order verschiebt den Prozess, ohne die materiellen Parameter des Falls zu ändern. Für die nächste Phase ist entscheidend, wie die SEC den Kreis der Anspruchsberechtigten definiert, welche Datengrundlagen anerkannt werden (Börsen-Statements, On‑Chain‑Nachweise, Wallet‑Zuordnung) und wie das Verfahren Betrugsversuche abwehrt. Erst mit dem Verteilplan werden Zeitfenster, Claim‑Prozess und mögliche Auszahlungslogik sichtbar. Bis dahin bleibt der Fair Fund formell eingerichtet, aber praktisch noch nicht „auszahlungsreif“.