US-Änderung bei Green-Card-Anträgen verunsichert Arbeitsmigranten in Asien
USCIS schränkt Adjustment of Status deutlich ein; viele Antragstellende aus Indien und den Philippinen könnten künftig gezwungen sein, ihre Green-Card-Verfahren im Ausland abzuwickeln.
- Neue USCIS-Regel begrenzt Verbleib für Green-Card-Bewerber in den USA
- Rechtsvertreter warnen vor abschreckender Wirkung und praktischen Belastungen.
Nach Angaben der US-Behörde US Citizenship and Immigration Services (USCIS) soll der Weg der Adjustment of Status künftig nur noch in außergewöhnlichen Fällen offenstehen. Die Ankündigung vom 22. Mai markiert damit einen Bruch mit der bislang häufig genutzten Praxis, wonach im Land lebende Antragstellende ihren Status auf Daueraufenthalt ändern konnten, ohne die Vereinigten Staaten verlassen zu müssen.
Gleichzeitig verlagert die Änderung zahlreiche Verfahren ins Ausland: Viele Bewerberinnen und Bewerber müssten künftig für Interviews an US-Botschaften oder -Konsulate reisen und dort auf Entscheidungen warten, statt die Anträge von innen heraus bearbeiten zu lassen. Für Menschen, die bereits in den USA leben und arbeiten, hat dies unmittelbare Folgen für Berufsperspektiven, Aufenthaltsplanung und familiäre Stabilität.
Im Mittelpunkt der Unsicherheit stehen besonders Antragstellende aus Indien und den Philippinen. In diesen Gemeinschaften gilt die Green Card für viele als zentraler Weg zu langfristiger wirtschaftlicher Sicherheit und persönlicher Zukunftsplanung, da sie dauerhaftes Leben und Arbeiten in den USA ermöglicht und später Wege zur Staatsbürgerschaft eröffnen kann. Die neue Regel droht diese Weichenstellung zu erschweren und die Lebensplanung zahlreicher Familien zu belasten.
Daneben bleibt offen, wie lange die betroffenen Konsularverfahren in der Praxis dauern und welche konkreten Belastungen daraus entstehen werden. Neben zusätzlichen Reisen könnten längere Wartezeiten, Unsicherheit über Aufenthaltsstatus und organisatorische Probleme für Beschäftigte und ihre Angehörigen zunehmen. Die Änderung signalisiert jedenfalls einen deutlichen Richtungswechsel in der Verwaltungspraxis, weil sie die bisher relativ zugängliche Inlandoption deutlich einschränkt.