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VwGH warnt vor Budgetpfad ab 2027 und meldet 7.324 neue Verfahren

Der Verwaltungsgerichtshof sieht seine Arbeit mit den Budgets 2025 und 2026 nur knapp abgesichert und hält die Finanzplanung ab 2027 für riskant.

JKCM Desk 3 Min Lesezeit
Titelbild: VwGH warnt vor Budgetpfad ab 2027 und meldet 7.324 neue Verfahren
  • 2024 gingen beim Verwaltungsgerichtshof 7.324 neue Rechtssachen ein, 6,4 % mehr als 2023.
  • Der Gerichtshof schloss 7.627 Verfahren ab und senkte den offenen Stand auf 3.337.
  • Für 2025 und 2026 reichen die Mittel laut Bericht nur knapp, der Budgetpfad 2027 bis 2029 könnte den ordnungsgemäßen Betrieb gefährden.
  • Neue Aufgaben durch Informationsfreiheitsgesetz und Whistleblower-Stelle erhöhen den Verwaltungsaufwand zusätzlich.

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Tätigkeitsbericht für 2024 eine ungewöhnlich klare Warnung an die Politik gerichtet. Zwar konnte das Höchstgericht seine Arbeit im Berichtsjahr noch stabil halten, doch der Ausblick auf die Finanzplanung ab 2027 fällt deutlich aus. Nach eigener Darstellung reichen die Budgets für 2025 und 2026 gerade noch aus, um die Tätigkeit in bisheriger Form fortzuführen. Der im Bundesfinanzrahmen vorgesehene Budgetpfad für 2027 bis 2029 würde die finanzielle Ausstattung jedoch so weit reduzieren, dass der ordnungsgemäße Betrieb ernstlich in Frage gestellt wäre. Für eine Institution, die als letzte Kontrollinstanz gegenüber Verwaltungsentscheidungen fungiert, ist das mehr als eine verwaltungsinterne Mahnung.

Die Warnung kommt in einer Phase hoher Belastung. Im Jahr 2024 wurden beim VwGH 7.324 neue Verfahren eingebracht, ein Plus von 6,4 % gegenüber 2023. Gleichzeitig führte der Gerichtshof 3.472 ältere Verfahren weiter und musste 168 bereits abgeschlossene Verfahren wieder aufnehmen. Trotz dieses Drucks wurden 7.627 Verfahren erledigt, also mehr als neu anfielen. Der offene Stand sank zum Jahresende auf 3.337 Verfahren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag bei 5,5 Monaten beziehungsweise 164 Tagen. Auf den ersten Blick sind das solide Leistungsdaten. Gerade deshalb wiegt die Budgetwarnung schwer, weil sie nicht aus einer akuten Funktionsstörung kommt, sondern aus dem Blick auf die Grenze dessen, was mit knappen Ressourcen noch bewältigbar ist.

Inhaltlich blieb das Asylrecht die mit Abstand größte Materie. 3.393 Verfahren betrafen 2024 diesen Bereich. Dahinter folgten Fremdenrecht, Baurecht, Abgabenrecht und Sicherheitswesen. Nach Darstellung des Gerichtshofs war der Rückgang von Asylbeschwerden Anfang 2025 auch darauf zurückzuführen, dass Verfahren syrischer Schutzsuchender bis zur Klärung der Lage in Syrien ausgesetzt wurden. Sollte es in größerem Umfang zu Aberkennungen des Schutzstatus kommen, könnte der Neuanfall aber wieder steigen. Die Belastung bleibt also volatil. Das macht den Hinweis auf stabile Finanzierung noch drängender, weil Planbarkeit im Höchstgericht nicht allein von der Zahl der Richterinnen und Richter, sondern auch von Verwaltungs- und IT-Ressourcen abhängt.

Zusätzlich wächst der administrative Aufwand durch neue gesetzliche Aufgaben. Im Bericht werden ausdrücklich die Organisation einer Anlaufstelle für Whistleblower sowie die technische Umsetzung proaktiver Veröffentlichungspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz genannt. Der Gerichtshof hält fest, dass diese Aufgaben mit dem vorhandenen Verwaltungspersonal auf Dauer nicht zu bewältigen seien. Damit verschiebt sich das Problem von einer bloßen Budgetgröße hin zu einer strukturellen Frage: Selbst wenn richterliche Qualität und Erledigungsleistung hoch bleiben, können zusätzliche Pflichten ohne zusätzliche personelle Unterlegung den Betrieb zusehends belasten. Genau an dieser Stelle knüpft die Warnung an, dass Einsparungen nur mehr in sehr engen Grenzen möglich seien, ohne die Funktionsfähigkeit nachhaltig zu beschädigen.

Für die österreichische Justizpolitik ist der Bericht deshalb brisanter als ein gewöhnlicher Jahresrückblick. Er verbindet steigende Fallzahlen, neue Aufgaben und einen konkreten Hinweis auf den Finanzrahmen der kommenden Jahre. Dass ein Höchstgericht den Begriff des ordnungsgemäßen Betriebs selbst in Zweifel stellt, ist ein starkes Signal. Die Frage ist damit nicht, ob der VwGH 2024 funktioniert hat. Das hat er nach den vorliegenden Zahlen. Die Frage ist, ob die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass dieses Niveau auch 2027, 2028 und 2029 noch gehalten werden kann. Genau diese Zweifel hat der Bericht nun offiziell in den parlamentarischen Raum getragen.