JKCM News
Startseite
Österreich

Akademikerball: Platzverbot am Heldenplatz, Polizei zieht ruhige Bilanz

Die Landespolizeidirektion Wien hat für den Akademikerball am 20 Februar ein Platzverbot rund um den Heldenplatz verfügt und berichtet von überwiegend ruhigen Demonstrationen mit einer vorläufigen Festnahme.

JKCM Desk 2 Min Lesezeit
Titelbild: Akademikerball: Platzverbot am Heldenplatz, Polizei zieht ruhige Bilanz
  • Das Platzverbot galt am 20 Februar ab 17:00 Uhr im definierten Gefahrenbereich rund um den Heldenplatz.
  • Für den Zutritt zur Hofburg ab 18:30 Uhr wurde eine Durchsuchungsverordnung erlassen.
  • Bei den Kundgebungen wurden Identitätsfeststellungen vorgenommen; eine Person wurde vorläufig festgenommen, weil ihre Identität nicht festgestellt werden konnte.
  • Die Wiener Polizei sprach von sechs Anzeigen und betonte, Versammlungsfreiheit und sichere Zufahrt zur Veranstaltung gleichzeitig gewährleistet zu haben.

Rund um den Wiener Akademikerball am 20. Februar hat die Landespolizeidirektion Wien mit einer Verordnung ein Platzverbot im Bereich Heldenplatz verfügt. Grundlage ist § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz; als Begründung wird eine angenommene allgemeine Gefahr für Leben und Gesundheit mehrerer Menschen bzw. für Eigentum oder Umwelt im großen Ausmaß genannt. Der Gefahrenbereich wird entlang des Heldenplatzes und angrenzender Wege sowie über definierte Querungen am Burgring und in Richtung Ballhausplatz beschrieben. Das Betreten und der Aufenthalt waren ab 17.00 Uhr untersagt.

Die Verordnung enthält Ausnahmen, etwa für Bedienstete von Bundesministerien und Präsidentschaftskanzlei, Einsatzorganisationen, Bundesheer, Anrainerinnen und Anrainer sowie Personen mit nachweisbarer Erwerbstätigkeit im betroffenen Bereich. Ballbesucherinnen und Ballbesucher sollten den Gefahrenbereich gegen Vorlage einer Eintrittskarte oder Buchungsbestätigung passieren können. Bei Verstößen sieht die Regelung Verwaltungsstrafen vor: bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.600 Euro, ersatzweise bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe. Eine gesonderte Aufhebung des Platzverbots wurde für den späten Abend des 20. Februar veröffentlicht.

Zusätzlich erließ die Polizei für die Veranstaltungsstätte Hofburg eine Durchsuchungsverordnung. Ab 18.30 Uhr sollte der Zutritt nur jenen Personen gestattet werden, die Kleidung und mitgeführte Behältnisse durchsuchen lassen; bei Weigerung kann der Zutritt verweigert und der Ausschluss auch zwangsweise durchgesetzt werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises gegenüber dem Bund ist ausdrücklich ausgeschlossen. Solche Maßnahmen sind in Wien bei Großereignissen regelmäßig Teil des Sicherheitskonzepts, wenn gleichzeitig mit Versammlungen im Umfeld gerechnet wird.

In der vorläufigen Bilanz zum Einsatz meldete die Wiener Polizei mehrere Standkundgebungen sowie zwei Marschkundgebungen in der Innenstadt, die weitgehend ruhig und ohne nennenswerte Zwischenfälle verlaufen seien. Es gab mehrere Identitätsfeststellungen, unter anderem wegen einzelner Verstöße gegen das Vermummungsverbot. Nach Angaben der Landespolizeidirektion wurde bislang eine Person vorläufig festgenommen, weil ihre Identität nicht festgestellt werden konnte; außerdem wurden sechs Anzeigen gelegt. Die Einsatzkräfte wurden dabei von Polizistinnen und Polizisten aus Niederösterreich unterstützt, und die Polizei betonte, dass sowohl die Versammlungsfreiheit als auch eine sichere Zufahrt zur Veranstaltung gewährleistet worden seien.