JKCM News
Startseite
Wirtschaft

Benko beschwerte sich beim OGH über stagnierende Ermittlungen – Höchstgericht weist Vorwurf zurück

Der Signa-Gründer beanstandete die Dauer der Ermittlungen gegen die WKStA; der Oberste Gerichtshof wies seine Beschwerde zurück. Am Donnerstag wird über die weitere Dauer seiner Untersuchungshaft entschieden.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Benko beschwerte sich beim OGH über stagnierende Ermittlungen – Höchstgericht weist Vorwurf zurück
Der Oberste Gerichtshof lehnte René Benkos Beschwerde gegen vermeintlich stagnierende Ermittlungen ab. Die Entscheidung über die Fortdauer seiner U-Haft steht unmittelbar bevor.

Nach Angaben des Obersten Gerichtshofs hatte Signa-Gründer René Benko eine Beschwerde eingereicht, in der er die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen der Länge des Ermittlungsverfahrens rügte. Der OGH wies die Eingabe zurück und erteilte damit dem Vorwurf einer stagnierenden Ermittlung eine Absage.

Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die rechtliche Prüfung, ob die Verfahrensdauer eine verfassungsrechtlich relevante Rechtsverletzung begründe. Der Höchstgerichtshof sah dies nicht als gegeben an und bestätigte damit die bisherige Verfahrensführung der Ermittlungsbehörde. Konkrete Änderungen an der Ermittlungspraxis wurden durch die Entscheidung nicht veranlasst.

Zugleich bleibt die strafprozessuale Lage für Benko angespannt: Am Donnerstag soll über die Fortsetzung seiner Untersuchungshaft entschieden werden. Die anberaumte Verhandlung wird darüber bestimmen, ob die U-Haft aufrechterhalten oder durch eine Freilassung unter Auflagen ersetzt wird; diese Entscheidung hat unmittelbaren Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Daneben eröffnet die Entscheidung des OGH keine neuen Rechtswege gegen die bisherige Verfahrensdauer in diesem konkreten Fall. Zwar können Betroffene grundsätzlich gerichtliche Schritte gegen Verzögerungen anstrengen, doch im vorliegenden Fall erkannte das Höchstgericht keine ausreichende Grundlage für eine Rüge. Damit verbleibt die Situation in rechtlicher Hinsicht weitgehend unverändert.

In der öffentlichen Debatte hat die Beschwerde Benkos die Diskussion über Verfahrensdauer und Beschleunigungsansprüche erneut belebt. Die Ablehnung durch den OGH setzt jedoch einen klaren juristischen Akzent: Der bloße Vorwurf einer langwierigen Ermittlung reicht nach Auffassung des Höchstgerichts nicht aus, um die bisherige Verfahrensführung gerichtlicherseits zu beanstanden.