Berufungsgericht: Pentagon‑Richtlinie hat transgender Dienstmitglieder illegal vom Militär ausgeschlossen
Ein gespaltenes Berufungsgericht befand, die Pentagon‑Richtlinie schließe Menschen wegen ihrer Geschlechtsidentität vom Militärdienst aus; das Urteil wurde jedoch vorläufig ausgesetzt.
Nach Angaben eines gespaltenen Panels des US‑Berufungsgerichts für den District of Columbia hat eine Richtlinie des Verteidigungsministeriums transgender Menschen faktisch vom Militärdienst ausgeschlossen und ist damit rechtswidrig. Die Mehrheit stellte fest, dass die Maßnahme darauf abzielte, Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität von der Streitkraft fernzuhalten und damit verfassungsrechtliche Grenzen überschreite.
Gleichzeitig setzte das Gericht seine eigene Entscheidung vorläufig außer Vollzug, um eine Berufungsphase zu ermöglichen; die unmittelbare praktische Wirkung bleibt daher begrenzt. Die Richter begrenzten eine zuvor erlassene einstweilige Anordnung ausdrücklich auf Kläger, die bereits im aktiven Dienst stehen, sodass die Anordnung nicht automatisch auf Bewerber angewandt wird, die versuchen, dem Militär beizutreten.
Die Entscheidung reiht sich in eine Serie anhängiger Rechtsverfahren ein; ein früheres Urteil eines Bundesrichters in Washington hatte bereits zugunsten von Klägern entschieden, die die Politik anfechten. Nach dem Erlass einer Exekutivanordnung während der Trump‑Administration verfasste Verteidigungsminister Pete Hegseth eine Richtlinie, die Personen mit Genderdysphorie grundsätzlich als untauglich für den Dienst einstufte und damit den zentralen Streitpunkt der Gerichtsverfahren bildete.
Zugleich bleibt die gerichtliche Lage fragmentiert: Die Beschränkung der einstweiligen Anordnung durch das Berufungsgericht gewährt aktiv dienenden Klägern rechtlichen Schutz, während potenzielle Rekruten weiterhin von der Anwendung der Richtlinie betroffen sein könnten, bis höhere Instanzen endgültig entscheiden. In mehreren Bundesbezirken laufen parallel Verfahren, die den Umfang der Zulassung transgender Personen zum Militär klären sollen.
Daneben unterstreicht die Entscheidung, wie umstritten und juristisch vielschichtig die Frage der Militärzulassung transgender Personen ist. Zwar bewertete das Berufungsgericht die Richtlinie als rechtswidrig, doch bleibt die Umsetzung der Feststellung vorerst ausgesetzt, sodass Änderungen in der Praxis erst mit endgültigen Gerichtsentscheidungen oder politischen Maßnahmen eintreten werden.