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Berufungsgericht: Pentagon‑Richtlinie verbot Transgender‑Soldaten rechtswidrig

Ein geteiltes Berufungsgericht in Washington befand, die Trump‑Ära‑Richtlinie habe gezielt Menschen wegen ihrer Geschlechtsidentität vom Militär ausgeschlossen; die Verfügung gilt vorerst nur für aktive Dienstleistende.

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Titelbild: Berufungsgericht: Pentagon‑Richtlinie verbot Transgender‑Soldaten rechtswidrig
Die Mehrheit des dreiköpfigen Panels sah in der Pentagon‑Richtlinie einen gezielten Ausschluss nach Geschlechtsidentität und schränkte die gerichtliche Verfügung auf bereits im Dienst stehende Kläger ein.

Nach Angaben eines geteilten Panels des US‑Berufungsgerichts für den District of Columbia schloss eine Pentagon‑Richtlinie Soldaten wegen ihrer Geschlechtsidentität rechtswidrig vom Militärdienst aus. Die Richtermehrheit befand, die Maßnahme sei so angelegt gewesen, dass transgender Personen von der Aufnahme und dem Verbleib in den Streitkräften ausgeschlossen werden sollten.

Im Mittelpunkt des Urteils steht eine frühere Entscheidung des US‑Bezirksgerichts in Washington aus dem März 2025. Richterin Ana Reyes hatte damals bereits festgestellt, dass die Exekutivanordnung, die transgender Dienstleistende ausschließt, voraussichtlich verfassungswidrig sei. Die Berufungsrichter bestätigten diese Einschätzung in wesentlichen Punkten, nahmen jedoch Änderungen an der Reichweite der vorläufigen Verfügung vor.

Zugleich entschieden die Richter, dass die gerichtliche Anordnung nur für Kläger gilt, die bereits im aktiven Dienst stehen, nicht aber für Personen, die sich um eine Aufnahme in die Streitkräfte bewerben. Das Panel setzte seine Entscheidung vorläufig aus, um weiteren Rechtsmitteln Raum zu geben; dadurch bleibt das Verbot für Bewerber außerhalb der Klägergruppe vorerst in Kraft.

Inzwischen hatten oberste Instanzen das Thema bereits passieren lassen, während zahlreiche Rechtsstreitigkeiten anhängig blieben. Die Auseinandersetzungen konzentrieren sich auf die Frage, ob die angefochtene Exekutivanordnung und die darauf beruhende Pentagon‑Richtlinie mit verfassungsmäßigen Schutzrechten und militärischer Einsatzfähigkeit vereinbar sind.

Daneben setzt das Urteil die juristische Debatte um Zulassung und Verbleib von transgender Personen im US‑Militär fort. Das Berufungsgericht passte die gerichtliche Verfügung ausdrücklich an die konkreten Klägerstellungen an und begründete die Einschränkung mit der spezifischen Gestaltung der Richtlinie, die nach Ansicht der Mehrheit einen Ausschlussgrund allein aufgrund der Geschlechtsidentität vorsah.