Biden verklagt Justizministerium, um Freigabe von Memoir-Aufnahmen zu stoppen
Der frühere Präsident wehrt sich juristisch gegen die Herausgabe von Interviews, die der Sonderermittler im Verlauf seiner Untersuchung zu als klassifiziert eingestuften Unterlagen beschlagnahmte.
Nach Angaben der vorliegenden Gerichtspapiere hat Joe Biden das US-Justizministerium verklagt, um die Herausgabe von Interviews mit seinem Memoir-Co-Autor Mark Zwonitzer zu stoppen. Die angefochtenen Aufnahmen und Transkripte waren Teil der Ermittlungen des Sonderermittlers Robert Hur zur Frage des Umgangs Bidens mit als klassifiziert eingestuften Unterlagen und stammen aus Gesprächen, die im Zuge der Arbeit an seiner Erinnerungsbiografie entstanden.
Im Mittelpunkt der Debatte steht Hurs Einschätzung, wonach Biden Unterlagen unangemessen aufbewahrt habe; der Sonderermittler empfahl jedoch keine Strafanzeige. Sein 2024 vorgelegter Bericht stellte zugleich Fragen zur Erinnerungskraft des ehemaligen Präsidenten und bezog sich auf Passagen aus den Interviews, in denen Biden offenbar Notizen aus seiner Zeit als Vizepräsident erwähnte. Die Gespräche behandeln auch persönliche Themen, etwa Erinnerungen an den Tod seines Sohnes Beau.
Zugleich hatte das Justizministerium entschieden, die betreffenden Materialien an Kongressabgeordnete und an einen konservativen Thinktank herauszugeben, wobei als Frist der 15. Juni genannt wurde. Bidens Anwälte halten dagegen, die Gespräche seien privat und schützenswert; sie stützen ihre Klage auf Bestimmungen des Privacy Act und rügen Verstöße gegen das Administrative Procedure Act. Die Klage wirft dem Ministerium vor, eine unzulässige Begründung für die Offenlegung zu verwenden und damit die Rechte des ehemaligen Präsidenten zu verletzen.