Bundesrichter weist Eilantrag gegen Trumps Verordnung zur bundesweiten Wählerliste zurück
Ein Erlass von Präsident Trump zur Erstellung einer nationalen Wählerliste und zur Einschränkung der Briefwahl wird vorerst nicht vor Gericht gestoppt; Kläger können gegen konkrete Umsetzungsschritte erneut vorgehen.
Nach Angaben des Gerichts folgte U.S. District Judge Carl Nichols, ein von Trump ernannter Richter, der Position der Regierung, dass es verfrüht sei, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, solange die Verordnung nicht praktisch angewandt worden sei. Nichols wies darauf hin, dass künftige Entscheidungen der US-Post oder die tatsächliche Erstellung staatlicher Wählerlisten individuelle Betroffene konkret treffen könnten; in solchen Fällen stünden den Klägern die Türen für erneute Rechtsbegehren offen.
Gleichzeitig verlagerte sich die Auseinandersetzung in eine weitere Gerichtsbarkeit: Parallel zu der Entscheidung in Washington läuft eine separate Klage von Wahlrechtsorganisationen vor einem Bundesgericht in Boston. Dort wird die Verordnung gesondert geprüft, sodass die juristische Bewertung der Maßnahme nicht allein in der Hauptstadt entschieden wird und verschiedene Gerichte unterschiedliche Rechtsfragen abarbeiten werden.
Die Anordnung war im März erlassen worden, nachdem ein von Trump unterstütztes Reformgesetz im Kongress gescheitert war. Zentrales Element der Verordnung ist die Anweisung an die Bundesregierung, eine bundesweite Aufstellung angeblich wahlberechtigter Personen zu erstellen, sowie die Direktive an die US-Post, Briefwahlunterlagen ausschließlich an in dieser Liste erfasste Personen zuzustellen. Wahlverantwortliche hatten wiederholt davor gewarnt, dass eine solche Regelung Missbrauch begünstigen und organisatorisches Chaos verursachen könne.
Unterdessen bleibt die Debatte um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Bundesstaaten bei der Regelung von Wahlen der Kern der Verfahren. Seit seiner Niederlage 2020 hat Trump Briefwahlverfahren als anfällig für Betrug dargestellt; Untersuchungen und Audits, unter anderem auch von Republikanern, haben bisher jedoch kein weitverbreitetes Fehlverhalten festgestellt. Die Entscheidung Nichols’ bedeutet, dass den Klägern vorerst keine bundesweite einstweilige Verfügung eingeräumt wurde, sie können aber bei konkreter Umsetzung einzelner Maßnahmen durch die Post oder bei der Erstellung konkreter Listen erneut vor Gericht ziehen.