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CASAG-Komplex: WKStA bringt Strafanträge gegen Strache und Novomatic-Verantwortliche ein

Die WKStA hat im Verfahrenskomplex CASAG Strafanträge gegen Heinz-Christian Strache sowie zwei Verantwortliche der Novomatic wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung und Vorteilszuwendung zur Beeinflussung eingebracht.

JKCM Desk 2 Min Lesezeit
Titelbild: CASAG-Komplex: WKStA bringt Strafanträge gegen Strache und Novomatic-Verantwortliche ein
  • Strafantrag gegen Strache wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB) beim Straflandesgericht Wien.
  • Gegen zwei Novomatic-Verantwortliche richtet sich der Vorwurf der Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§ 307b StGB).
  • Die WKStA beantragt zudem eine Verbandsgeldbuße gegen die Novomatic AG nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.
  • Im Zentrum steht die Bestellung von Peter Sidlo in den CASAG-Vorstand im Jahr 2019.
  • Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, über den Fortgang entscheidet das Gericht.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Verfahrenskomplex rund um die Casinos Austria AG (CASAG) neue Strafanträge eingebracht. Nach Angaben der Behörde richtet sich der Strafantrag gegen den früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB). Gegen zwei Verantwortliche des Glücksspielkonzerns Novomatic wurde wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§ 307b StGB) vorgegangen; zudem beantragt die WKStA eine Verbandsgeldbuße gegen die Novomatic AG nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Zentrales Thema des Verfahrens ist die Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo in den Vorstand der Casinos Austria im Jahr 2019. Laut WKStA soll Strache damals von Verantwortlichen der Novomatic die Nominierung und Bestellung eines Kandidaten gefordert haben, wobei die berufliche Qualifikation keine entscheidende Rolle gespielt habe. Ausschlaggebend sei vielmehr die parteipolitische Nähe zur FPÖ gewesen. Im Gegenzug soll Strache bereit gewesen sein, sich in seiner Tätigkeit als Amtsträger in Angelegenheiten rund um Glücksspiel und Sportwetten im Sinne der Novomatic-Gruppe beeinflussen zu lassen.

Die WKStA nennt als Beispiele für eine mögliche Einflussnahme das Einbringen von Regierungsvorlagen, das Stimmverhalten im Ministerrat oder Verhandlungstätigkeiten im Rahmen der Vorbereitung der allgemeinen Regierungspolitik. Der Strafantrag wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht. Über den weiteren Fortgang – etwa eine Anberaumung von Verhandlungen oder zusätzliche Beweisaufnahmen – entscheidet das Gericht im Rahmen des Verfahrens.

Die Causa Casinos zählt seit Jahren zu den prominentesten Korruptions- und Wirtschaftsermittlungen in Österreich, weil sie die Schnittstelle zwischen staatlicher Beteiligung, Glücksspielregulierung und parteipolitischen Einflussnahmen betrifft. Die aktuellen Strafanträge erhöhen den Druck auf alle beteiligten Akteure, weil damit die Vorwürfe aus dem Ermittlungsstadium in ein gerichtliches Verfahren übergeleitet werden können. Gleichzeitig hat das Verfahren auch Signalwirkung für Compliance-Standards in staatsnahen Unternehmen und in stark regulierten Branchen.

Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Die Anklagevorwürfe müssen im gerichtlichen Verfahren bewiesen werden, und es ist Sache des Gerichts, die Beweislage zu würdigen. Die WKStA verweist darauf, dass sie die Strafanträge nach Abschluss ihrer Ermittlungen eingebracht hat und damit eine gerichtliche Klärung der Vorwürfe anstrebt.