David Warner in Sydney wegen Trunkenheit am Steuer angeklagt
Der frühere australische Schlagmann wurde nach einem positiven Atemtest in Maroubra festgenommen; eine Messung im Revier ergab einen Wert von 0,104, damit fällt die Anzeige in die mittlere Alkoholisierungsstufe.
- Warner wurde am Sonntag in Ost‑Sydney festgenommen und wegen mittlerer Trunkenheit am Steuer angezeigt
- er ist Kapitän der Karachi Kings in der PSL.
Nach Angaben der New South Wales Police wurde der 39‑jährige Ex‑Nationalspieler David Warner am Sonntag in Maroubra im Osten Sydneys nach einem positiven Atemtest festgenommen. Beamte der Traffic and Highway Patrol Command hatten zuvor an einer Kontrollstelle ein Fahrzeug überprüft, nachdem ein Van kurz vor der Teststelle gestoppt und geparkt worden war.
Die erste Atemkontrolle am Straßenrand ergab ein positives Ergebnis; im Polizeirevier von Maroubra wurde anschließend eine weitere Messung vorgenommen, die einen Wert von 0,104 zeigte. Dieser Blutalkoholwert fällt in New South Wales in die mittlere Alkoholstufe, die für Messwerte zwischen 0,08 und 0,149 gilt.
Warner ist ein prominenter ehemaliger australischer Schlagmann, der zwischen 2009 und 2024 in allen Formaten 383 Einsätze für seine Nationalmannschaft absolvierte. Seit seinem Rücktritt vom internationalen Cricket fungiert er als Kapitän der Karachi Kings in der pakistanischen Super League; das Team bestreitet sein nächstes Spiel gegen Peshawar Zalmi am 9. April.
Die Polizei machte keine Angaben zu möglichen weiteren rechtlichen Schritten oder einem angesetzten Gerichtstermin. Die Festnahme erfolgte im Rahmen routinemäßiger Verkehrskontrollen, mit denen die zuständigen Einheiten die Verkehrssicherheit überwachen. Zu einer Stellungnahme von Warner oder seinem Management lagen zunächst keine Informationen vor.
Zugleich verdeutlicht der Fall, wie Verkehrskontrollen im Großraum Sydney konsequent durchgeführt werden. Die Behörden meldeten den Vorfall zeitnah, ohne zusätzliche Details zu den Abläufen am Kontrollpunkt oder zu möglichen Zeugen zu nennen.