Erste Urteile im Verfahren gegen frühere Mitglieder der Letzten Generation
Am Wiener Straflandesgericht gab es im Verfahren gegen frühere Mitglieder der aufgelösten Klimabewegung erste, noch nicht rechtskräftige Schuldsprüche sowie Diversionsangebote mit Geldbußen.
- Zwei Angeklagte erhielten unbedingte Geldstrafen von 320 beziehungsweise 360 Euro.
- Vier weitere Angeklagte nahmen Diversionen an; in der Berichterstattung werden Geldbußen von rund 290 bis 650 Euro genannt.
- Gegenstand der Vorwürfe waren unter anderem Farb- und Klebeaktionen am Flughafen Wien, am Bundeskanzleramt und beim Landhaus St Pölten in den Jahren 2023 und 2024.
- Der Prozess ist in mehrere Blöcke geteilt; insgesamt sind 47 Personen angeklagt und weitere Termine sollen folgen.
Am Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Freitag der erste Block im groß angelegten Verfahren gegen frühere Mitglieder der inzwischen aufgelösten Klimaschutzbewegung begonnen. Die Anklagen betreffen Sachbeschädigung und in einzelnen Fällen schwere Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Protestaktionen der Jahre 2023 und 2024. Zum Auftakt standen sieben Personen vor Gericht; ein Verfahrensteil wurde ausgeschieden und soll zu einem späteren Termin verhandelt werden. Das Verfahren ist insgesamt in mehrere Blöcke geteilt, weil gegen eine deutlich größere Zahl von Angeklagten vorgegangen wird.
Im Zentrum der Vorwürfe stehen unterschiedliche Aktionsformen: Farbproteste am Bundeskanzleramt, Aktionen am Flughafen Wien‑Schwechat sowie eine Protestaktion beim Landhaus St. Pölten. Im Gerichtssaal wurde auch darüber diskutiert, inwieweit sich Beteiligte abgesprochen hatten und welche konkreten Schäden entstanden sind. Mehrere Angeklagte bekannten sich zu den Vorwürfen und verwiesen auf die politische Motivation, während die Anklage betonte, dass Versammlungsfreiheit keine Eingriffe in fremdes Eigentum decke. Die Frage nach dem Motiv spielte in der rechtlichen Beurteilung nur als möglicher Milderungsgrund eine Rolle.
Die Richterin bot vier Angeklagten eine Diversion in Form von Geldbußen an; nach Annahme gilt das Verfahren als eingestellt und die Betroffenen bleiben unbescholten. Für zwei Angeklagte sprach das Gericht unbedingte Geldstrafen aus: 320 Euro wegen Sachbeschädigung und 360 Euro wegen schwerer Sachbeschädigung. Beide Entscheidungen waren zum Zeitpunkt der Berichte nicht rechtskräftig; in einem Fall wurde das Urteil angenommen, im anderen wurde Bedenkzeit erbeten. In der Berichterstattung werden Geldbußen im Rahmen der Diversion in einer Bandbreite von rund 290 bis 650 Euro genannt, zudem wurden Ersatzleistungen für verursachte Schäden thematisiert.
Der Prozess markiert den Auftakt eines langen juristischen Nachspiels der damaligen Protestwelle. Insgesamt sind 47 Personen in dem auf mehrere Verhandlungstage aufgeteilten Verfahren angeklagt, weitere Termine sollen in den kommenden Wochen folgen. Juristisch ist der Fall auch deshalb bedeutsam, weil er die Abgrenzung zwischen politischem Protest und strafrechtlich relevanten Eingriffen in Eigentum konkretisiert. Politisch dürfte das Verfahren die Debatte über Klimaprotestformen, Strafrahmen und Prävention in sensiblen Bereichen wie Flughäfen oder Regierungsgebäuden weiter anheizen.