Grundversorgung: Ukraine-Vertriebene in Betreuung bei 29.490
Die Zahl der ukrainischen Vertriebenen in der österreichischen Grundversorgung ist laut Innenministerium seit dem Höchststand im September 2022 auf 29.490 im Februar 2026 gesunken.
- Im Februar 2026 waren 29.490 Vertriebene aus der Ukraine in Grundversorgung.
- Der Höchststand lag im September 2022 bei rund 57.000 Personen.
- Seit Kriegsbeginn wurden 134.109 Karten für Vertriebene ausgestellt, aktüll sind rund 91.500 Statusfälle aufrecht.
- Von Februar 2022 bis Dezember 2025 wurden 11.202 Ausreisen von Vertriebenen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit registriert.
- Das vorübergehende Aufenthaltsrecht für Vertriebene gilt in Österreich derzeit zumindest bis 4. März 2027.
Die Zahl der ukrainischen Vertriebenen in der österreichischen Grundversorgung ist seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges deutlich zurückgegangen. Das Innenministerium beziffert die aktülle Betreuung in der Grundversorgung mit rund 29.500 Personen; im Februar 2026 waren es konkret 29.490. Der Höchststand lag im September 2022 bei rund 57.000 Menschen.
Der Rückgang zeigt sich über mehrere Jahre: Im Jänner 2023 befanden sich laut Innenministerium noch rund 55.400 Vertriebene in der Grundversorgung. 2024 sank die Zahl auf rund 40.500, im Jahr 2025 auf 36.500. Für den Zeitraum Februar 2022 bis einschließlich Dezember 2025 weist das Ministerium 11.202 Ausreisen von Vertriebenen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit aus.
Gleichzeitig bleibt die Zahl der in Österreich registrierten Statusfälle deutlich höher als die Zahl der Personen in Grundversorgung. Seit Kriegsbeginn wurden 134.109 Karten für Vertriebene ausgestellt; aktüll haben rund 91.500 ukrainische Staatsangehörige einen aufrechten Vertriebenenstatus. Unter den Statusfällen sind laut Innenministerium rund 35.700 männlich (darunter viele Minderjährige) und rund 55.800 weiblich. Der Abstand zwischen Statusfällen und Grundversorgung deutet darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Betroffenen in privaten Unterkünften lebt oder den Lebensunterhalt ohne Grundversorgung bestreitet.
Der Vertriebenenstatus berechtigt sowohl zum Aufenthalt in Österreich als auch zur Erwerbstätigkeit, Grundversorgung wird dagegen vor allem dann relevant, wenn Unterbringung und Lebensunterhalt nicht eigenständig gesichert werden können. Auf österreich.gv.at wird das vorübergehende Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine derzeit zumindest bis 4. März 2027 angegeben.
Auf EU-Ebene meldete Eurostat für Ende Dezember 2025 insgesamt 4,35 Millionen Menschen mit temporärem Schutzstatus in der EU; die Verlängerung des Schutzes bis 4. März 2027 wurde demnach 2025 beschlossen. Für Österreich ergibt sich daraus eine zweigeteilte Realität: Die Zahl der Menschen, die unmittelbar auf staatliche Grundversorgung angewiesen sind, hat sich seit dem Peak 2022 nahezu halbiert. Gleichzeitig bleibt die Gruppe der Personen mit aufrechtem Schutzstatus groß, was Integrations- und Verwaltungsfragen, etwa im Arbeitsmarkt, bei Bildung und bei der medizinischen Versorgung, weiterhin auf der Agenda hält.