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Luftfahrt: Lufthansa stellt Cityline-Betrieb vorerst ein – Beschäftigte größtenteils freigestellt

Angesichts anhaltender Streiks stellt die Konzernspitze den Betrieb der Regionaltochter Cityline mit sofortiger Wirkung ein; nahezu alle Crew-Mitglieder werden widerruflich freigestellt.

JKCM News Redaktion 1 Min Lesezeit
Titelbild: Luftfahrt: Lufthansa stellt Cityline-Betrieb vorerst ein – Beschäftigte größtenteils freigestellt
  • Lufthansa stoppt Cityline-Betrieb sofort
  • Zubringerverkehre sollen vorerst von der Kernmarke übernommen werden.

Im Mittelpunkt der Entscheidung stehen wiederholte Streiks, die nach Einschätzung der Konzernführung die Zusammenarbeit zwischen der Kernmarke Lufthansa Classic und Cityline belasteten. Deshalb habe die Kernmarke beschlossen, vorerst auf die Dienste der Regionaltochter zu verzichten und die betroffenen Zubringerverkehre selbst zu übernehmen. Konkrete Angaben dazu, wie die Übernahme der Flüge operativ umgesetzt wird, enthält die Mitteilung nicht.

Zugleich sieht das Schreiben vor, dass nahezu alle Beschäftigten im Cockpit und in der Kabine widerruflich freigestellt werden – mit nur wenigen Ausnahmen. Damit wären fast sämtliche Mitarbeitenden von Cityline von der sofortigen Freistellung betroffen; das Dokument nennt keine konkreten Zahlen zur Anzahl der Betroffenen oder zur Dauer der Freistellungen.

Daneben nennt die Mitteilung Beispiele für Strecken, die bislang von Cityline bedient wurden, und nennt dabei unter anderem Frankfurt und München. Wie rasch die Kernmarke entstandene Lücken in den Flugplänen schließen kann, bleibt offen. Ebenso unklar ist, welche praktischen Auswirkungen die Stilllegung kurzfristig auf Verbindungen und Passagierverkehre haben wird.

Inzwischen bestätigte ein Sprecher der Lufthansa die wesentlichen Punkte der internen Mitteilung. Zu Details wie dem genauen Zeitraum der Stilllegung oder operativen Abläufen bei der Übernahme der Zubringerflüge machte die Unternehmensseite keine näheren Angaben. Ob die Anordnung zu langfristigen Veränderungen innerhalb der Konzernstruktur oder im Netzplan führen wird, geht aus dem vorliegenden Schreiben nicht hervor.