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Nationalrat beschließt Anti-Shrinkflation-Regel und fixiert Stabilitätspakt für den Budgetpfad bis 2029

Der Nationalrat hat ein Gesetz gegen „Shrinkflation“ beschlossen und parallel den Österreichischen Stabilitätspakt als Rahmen für Defizit- und Verschuldungsziele festgelegt.

JKCM Desk 2 Min Lesezeit
Titelbild: Nationalrat beschließt Anti-Shrinkflation-Regel und fixiert Stabilitätspakt für den Budgetpfad bis 2029
  • Ab April 2026 sollen große Lebensmittel- und Drogeriegeschäfte Produkte mit geringerer Füllmenge in gleicher Packung klar kennzeichnen.
  • Der Stabilitätspakt zielt darauf ab, das österreichische Budgetdefizit bis 2029 auf 2,8% des BIP zu senken.
  • Ab 2030 gilt für erlaubte Verschuldung ein fixer Schlüssel: 76% Bund inkl. Sozialversicherung, 24% Länder und Gemeinden.
  • Laut Parlamentsmeldung stimmte im Nationalrat nur die FPÖ gegen die neue Kennzeichnungspflicht.
  • Zusätzlich wurden in der Sitzung weitere Vorlagen beraten, unter anderem zur Lebensmittelversorgung im Krisenfall.

Der Nationalrat hat am Mittwoch ein Gesetz gegen versteckte Preiserhöhungen beschlossen, die häufig unter dem Begriff „Shrinkflation“ diskutiert werden. Künftig sollen größere Lebensmittel‑ und Drogeriegeschäfte verpflichtet werden, deutlich darauf hinzuweisen, wenn bei gleichbleibender Packungsgröße die Füllmenge eines Produkts sinkt. Die Kennzeichnungspflicht soll ab April 2026 gelten und die Vergleichbarkeit für Konsument:innen im Regal erhöhen.

Im politischen Kern geht es darum, Preisänderungen sichtbarer zu machen, die nicht über einen höheren Preis, sondern über eine kleinere Menge erfolgen. Für Haushalte ist das relevant, weil der Blick auf den Stück‑ oder Packungspreis die tatsächliche Teuerung nicht immer intuitiv abbildet, wenn Hersteller die Menge reduzieren. Die neue Regel setzt hier bei Transparenz an: Nicht die Preissetzung wird reguliert, sondern die Information am Point of Sale.

Nach Angaben des Parlaments wurde das Gesetz beschlossen, wobei nur die FPÖ dagegen stimmte. In der Debatte standen sich zwei Argumentationslinien gegenüber: Befürworter sehen in der Kennzeichnung eine Stärkung der Konsument:innen und einen Anreiz, Mogelpackungs‑Effekte unattraktiver zu machen. Kritiker warnen vor zusätzlichem administrativem Aufwand im Handel und vor einer Ausweitung von Kennzeichnungs‑ und Kontrollpflichten.

Parallel dazu hat der Nationalrat in derselben Sitzung den Österreichischen Stabilitätspakt behandelt, der die Verschuldungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden im Rahmen der EU‑Fiskalregeln festlegt. Ziel ist, das Budgetdefizit Österreichs bis 2029 von 4,2% auf 2,8% des BIP zu reduzieren. Ab 2030 ist für die erlaubte Verschuldung ein fixer Aufteilungsschlüssel vorgesehen: 76% entfallen auf den Bund inklusive Sozialversicherung, 24% auf Länder und Gemeinden. Zudem sollen erweiterte Berichtspflichten Budget‑Überraschungen vermeiden helfen.

Der Stabilitätspakt ist damit mehr als ein technischer Verteilungsschlüssel: Er setzt den finanzpolitischen Rahmen für Investitionen, Konsolidierung und Spielräume in den Gebietskörperschaften. Für Gemeinden und Länder ist insbesondere relevant, wie stark sich die Verschiebung der Defizitspielräume auswirkt und wie die Berichtspflichten praktisch umgesetzt werden. Für den Bund ist entscheidend, ob der Pfad mit den EU‑Vorgaben kompatibel ist und ob damit das Ziel, das Defizitverfahren in den kommenden Jahren zu verlassen, erreichbar bleibt.

In der Sitzung wurden außerdem weitere Vorlagen beraten, unter anderem zur besseren Lebensmittel‑Bevorratung für Krisenfälle. Damit zeigt die Tagesordnung einen Mix aus kurzfristig wirksamen Konsument:innenthemen und mittelfristigen fiskalischen Rahmenentscheidungen, die für Budget‑ und Standortpolitik über mehrere Jahre Bedeutung haben.