Oberster US‑Gerichtshof gibt Mississippi‑Todesurteil wegen Rassenvorwurf teilweise recht
In einer 5:4‑Entscheidung hob der Supreme Court Verfahrensfehler bei der Geschworenenauswahl im Todesstrafenverfahren gegen Terry Pitchford aus Mississippi hervor.
Nach Angaben des Supreme Court entschieden die Richter mit 5 zu 4 Stimmen zugunsten von Terry Pitchford, einem Schwarzen, der in Mississippi wegen Mordes zum Tode verurteilt worden war. Pitchford war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt; das Verbrechen ereignete sich 2004 bei einem Überfall auf ein Lebensmittelgeschäft, bei dem ein Mittäter die tödlichen Schüsse abgab. Die Entscheidung revidiert eine frühere Schlussfolgerung zu Fragen der Verfahrensführung bei seiner Verurteilung.
Im Mittelpunkt der Urteilsbegründung stand die Geschworenenauswahl: Der zuständige Staatsanwalt hatte im Verfahren vier von fünf schwarzen potenziellen Juroren ausgeschlossen. Das geschworene Gremium, das das Urteil fällte, bestand später aus elf weißen und einem schwarzen Mitglied. Der zuständige Richter hatte die Einwände der Verteidigung gegen diese Hinausnahmen nicht zu Gunsten Pitchfords abgeändert.
Zugleich betonte die Mehrheit, dass das zuständige Gericht während des Prozesses der Verteidigung nicht genügend Gelegenheit gewährt habe, die vom Staatsanwalt vorgebrachten, als rassenneutral bezeichneten Gründe zu widerlegen. Justice Brett Kavanaugh schrieb in der Mehrheitsmeinung, das damalige Untersuchungsverfahren habe nicht ermittelt, ob diese Gründe vorgeschoben waren, und hob damit frühere Einschätzungen eines Bundesrichters auf, der die Verurteilung wegen Beschränkungen im Fragerecht der Verteidigung angezweifelt hatte.
Daneben verwies das Urteil auf frühere Entscheidungen mit ähnlichen Mustern in Mississippi. Vor sieben Jahren hatte der Supreme Court bereits in einem anderen Fall, der ebenfalls mit dem gleichen Staatsanwalt und Richter in Verbindung stand, eine Verurteilung aufgehoben und kritisiert, dass gezielt versucht worden sei, schwarze Personen von Jurys fernzuhalten. Das gegenwärtige Urteil verweist den Fall zurück an ein untergeordnetes Gericht, womit erneut die Frage aufgeworfen wird, in welchem Umfang Richter bei Einwänden nach Batson aktiv nachfragen müssen.
In der Entscheidung wurden keine detaillierten weiteren Verfahrensschritte oder unmittelbare Auswirkungen auf Pitchfords Rechtslage festgelegt. Die Rückverweisung an die untere Instanz eröffnet jedoch die Möglichkeit neuer gerichtlicher Prüfungen der Juryauswahl und der Frage, ob die ursprünglichen Ausschlussgründe tatsächlich diskriminierend waren.