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Supreme Court ordnet Freigabe von Bannon‑Urteil zur möglichen Einstellung an

Der Oberste Gerichtshof gab einem Bundesrichter den Spielraum, die Verurteilung von Steve Bannon wegen Missachtung des Kongresses erneut zu prüfen und möglicherweise aufzuheben.

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Titelbild: Supreme Court ordnet Freigabe von Bannon‑Urteil zur möglichen Einstellung an
Die Anordnung könnte formell die strafrechtliche Verurteilung aufheben, obwohl Bannon bereits eine Haftstrafe verbüßt hat.

Nach Angaben des Supreme Court erließ das Gericht eine Anordnung, die eine frühere Berufungsentscheidung aufhob und es einem Bundesrichter ermöglicht, die Verurteilung von Steve Bannon wegen Missachtung des Kongresses erneut zu prüfen und gegebenenfalls einzustellen. Damit kann der Richter auf einen Antrag der Regierung hin entscheiden, ob Verurteilung und Anklage im Interesse der Gerechtigkeit fallengelassen werden sollten.

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht ein Antrag der Regierung von Präsident Donald Trump, mit dem sie die zuvor von einem Berufungsgericht bestätigte Verurteilung wegen der Weigerung, vor einem Kongressausschuss auszusagen, in Frage stellte. Das Hauspanel hatte Bannon im Zuge der Untersuchungen zum Angriff auf das Kapitol am 6. Januar 2021 vorgeladen; die Verurteilung war 2022 von einer Jury erfolgt.

Zugleich erließ das Gericht eine vergleichbare Anordnung im Fall des ehemaligen Stadtrats P.G. Sittenfeld, dessen Anklage nach einer von Präsident Trump gewährten Begnadigung ebenfalls von einem unteren Gericht überprüfbar wird. Sittenfeld war zuvor wegen Korruptionsdelikten verurteilt und hatte eine Haftstrafe verbüßt; die Anordnung eröffnet auch hier die Möglichkeit einer gerichtlichen Neubewertung auf Grundlage der Vollstreckungsentscheidung der Exekutive.

Daneben änderte das Justizministerium nach dem Regierungswechsel seine Haltung zu Bannons Fall und unterstützte die Aufhebung der Berufungsentscheidung. Im ursprünglichen Verfahren hatte Bannon geltend gemacht, sein Zeugnis sei durch eine behauptete Ausübung von Exekutivprivileg geschützt; das Hauspanel und frühere Vertreter der Staatsanwaltschaft sahen diese Argumentation jedoch als fraglich an, weil Bannon bereits 2017 das Weiße Haus verlassen hatte und als Privatmann gehandelt habe.

Nach dem Schritt bleibt eine separate Schuldbekenntnisvereinbarung aus New York wegen des Vorwurfs, Spender eines privaten Grenzmauerprojekts betrogen zu haben, unberührt. Diese staatsrechtliche Vereinbarung, die Bannon die Inhaftierung ersparte, wird von der nun ermöglichten Überprüfung der bundesrechtlichen Verurteilung nicht beeinflusst.