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US Postal Service fordert von Staaten Namen, Adressen und Barcode‑Daten für Briefwahl

Vorschlag würde verbindliche Standards für Versand, Tracking und Abgleich von Bundeswahl‑Briefen schaffen; Regel sieht staatsspezifische Teilnahme‑Listen und neues Portal vor.

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Titelbild: US Postal Service fordert von Staaten Namen, Adressen und Barcode‑Daten für Briefwahl
USPS will per Regel Staaten verpflichten, wählerbezogene Daten und eindeutige Barcodes für bundesweite Briefwahlen zu liefern.

Nach Angaben des US Postal Service (USPS) hat die Behörde einen Regelvorschlag vorgelegt, der von den Bundesstaaten verlangt, Namen, Adressen und eindeutige Barcodes zu Briefwahl‑ und Abwesenheitsstimmzetteln bei Bundeswahlen zu übermitteln. Mit diesem Schritt will die USPS erfassen, wie viele Stimmzettel verschickt wurden, und diese Zahl mit den zurückgesandten Exemplaren abgleichen, um Auffälligkeiten erkennen und gegebenenfalls näher untersuchen zu können.

Der Entwurf sieht vor, die bisherigen Empfehlungen für Election Mail in verpflichtende Standards zu überführen. Zu den geplanten Vorgaben gehören demnach offizielle Election Mail‑Logos, Tracking‑Barcodes auf Umschlägen sowie formelle Designprüfungen für den Postversand. Zudem plant die Behörde die Einrichtung staatsspezifischer Mail‑In and Absentee Participation Lists, die über ein neu geschaffenes Federal Ballot Mail Portal geführt werden sollen und die Verbindung von Wählerinformationen mit einzelnen Umschlägen ermöglichen würden.

Zugleich engt der Vorschlag seinen Anwendungsbereich ein: Er soll für allgemeine, besondere und Stichwahlen auf Bundesebene gelten, nicht jedoch für Vorwahlen oder Sendungen an Militärangehörige und Auslandswähler. Die USPS würde demnach auch befugt sein, outbound‑Mailings zurückzuweisen, wenn sie den neuen Anforderungen nicht entsprechen oder nicht an die von den Staaten übermittelten Wählerlisten gebunden sind. Unverändert bliebe die Zuständigkeit der Bundesstaaten, festzulegen, wer für Briefwahl zugelassen ist.

Die Vorlage steht in direktem Zusammenhang mit einem präsidialen Erlass vom 31. März, der die Postbehörde anwies, Regelungen für Mail‑in‑ und Abwesenheitswahlaufforderungen zu schaffen. Einen Tag vor dem Vorstoß hatte ein Bundesrichter entschieden, die entsprechende Bestimmung des Erlasses vorläufig nicht außer Kraft zu setzen; das Gericht sah eine einstweilige Maßnahme zum damaligen Zeitpunkt als verfrüht an, weil die Behörden die Vorgaben noch nicht umgesetzt hatten.

Kritiker — namentlich Demokraten und verschiedene Wahlrechtsorganisationen — warnen vor einem Eingriff in die staatliche Hoheit über Wahlangelegenheiten und vor möglichen Erschwernissen für die Briefwahl. Die Verwaltung hat vergleichbare Maßnahmen zuvor als Beitrag zur Sicherung der Integrität von Wahlen dargestellt. Die USPS plant, den Regelvorschlag am 2. Juni im Federal Register zu veröffentlichen; danach beginnt eine 30‑tägige Frist für öffentliche Stellungnahmen.