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US‑Postdienst will Staaten verpflichten, individuelle Briefwahl‑Wählerlisten zu liefern

Vorschlag verlangt Namen, Adressen und eindeutige Barcode‑Zuordnung für Briefwahlumschläge bei bundesweiten Wahlen; Regel knüpft an Trumps Präsidialerlass und ein jüngstes Gerichtsurteil an

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: US‑Postdienst will Staaten verpflichten, individuelle Briefwahl‑Wählerlisten zu liefern
USPS will verbindliche Standards für Election Mail einführen und ein Portal zur Erstellung staatsspezifischer Teilnahme‑Listen betreiben.

Nach Angaben der US‑Postbehörde hat der Postal Service einen Regelvorschlag vorgelegt, der Staaten verpflichten würde, bei bundesweiten Wahlen die Namen und Adressen aller Empfänger von Brief‑ oder Urlaubswahl‑Stimmzetteln zu übermitteln und jedem Umschlag einen eindeutigen Barcode zuzuordnen. Die Behörde begründet den Schritt mit dem Ziel, die Nachverfolgbarkeit versendeter und zurückgegangener Wahlbriefsendungen zu verbessern und so Auffälligkeiten im Versandprozess erkennbar zu machen.

Im Mittelpunkt des Vorschlags stehen verbindliche Best Practices für Election Mail: offizielle Election‑Mail‑Logos, Tracking‑Barcodes und eine Prüfung des Sendungsdesigns sollen künftig vorgeschrieben werden. Auf Basis der übermittelten Daten plant der Postal Service, über ein neues Federal Ballot Mail Portal staatsspezifische Mail‑In and Absentee Participation Lists zu erstellen, um die Zahl der versandten Stimmzettel mit der Zahl der zurückerhaltenen abzugleichen und Differenzen zu identifizieren.

Zugleich würde die Regel dem Postal Service erlauben, ausgehende Briefwahlsendungen zurückzuweisen, wenn diese den neuen Vorgaben nicht entsprechen oder nicht mit den von den Staaten übergebenen Wählerlisten verknüpft sind. Nach dem Vorschlag bliebe die Zuständigkeit der Länder für die Bestimmung der Wahlberechtigung unberührt; die Maßnahme zielt demnach ausschließlich auf Verfahren zum Versand, zur Kennzeichnung und zur Rückverfolgung von Wahlpost ab.

Der Schritt folgt einem Präsidialerlass von Präsident Donald Trump vom 31. März, der die Postbehörde zur Erarbeitung neuer Vorschriften für Brief‑ und Abwesenheitswahlen aufforderte. Einen Tag vor der Bekanntgabe des USPS‑Vorschlags hatte ein Bundesrichter entschieden, die entsprechende Bestimmung des Erlasses vorerst nicht außer Vollzug zu setzen, weil ein Eilverfahren zum damaligen Zeitpunkt verfrüht erscheine, da die Behörden die Vorgaben noch nicht umgesetzt hatten.

Demokraten und mehrere Wahlrechtsorganisationen äußerten Bedenken, dass sowohl der Erlass als auch die vorgeschlagenen Regeln in die staatlichen Zuständigkeiten für Wahlen eingreifen und das Abstimmen per Post erschweren könnten. Die Verwaltung hatte ähnliche Maßnahmen zuvor als Beitrag zur Wahlintegrität verteidigt. Die Post kündigte an, den Vorschlag am 2. Juni im Federal Register zu veröffentlichen; die Frist für öffentliche Kommentare soll 30 Tage nach der Veröffentlichung beginnen, während das Weiße Haus zunächst nicht unmittelbar Stellung nahm.