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Ab 1. Mai gelten für E‑Scooter verpflichtende Blinker an den Lenkgriffen

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung stuft E‑Scooter als Fahrzeuge ein und schreibt unter anderem Blinker an den Lenkerenden, Rückstrahler sowie eine niedrigere Promillegrenze vor.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Ab 1. Mai gelten für E‑Scooter verpflichtende Blinker an den Lenkgriffen
Der ÖAMTC kritisiert, dass viele Modelle sich nur schwer oder gar nicht nachrüsten lassen und warnt vor weiterem Verkauf nicht konformer Geräte.

Nach Angaben des KURIER treten am 1. Mai in Österreich neue, verschärfte Regeln für E‑Scooter in Kraft. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung definiert E‑Scooter formal als Fahrzeuge und legt verbindliche Ausstattungsanforderungen fest: verpflichtende Blinker an den Enden der Lenkgriffe, Bremsen, eine Hupe oder Klingel sowie weiße, rote und gelbe Rückstrahler zur seitlichen und frontalen Kennzeichnung.

Im Mittelpunkt der Reform steht zudem die Verkehrssicherheit bei Dunkelheit und eingeschränkter Sicht. Dann müssen E‑Scooter ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht tragen. Zugleich sieht die Novelle eine Helmpflicht für Lenkerinnen und Lenker unter 16 Jahren vor. Außerdem sinkt die erlaubte Blutalkoholobergrenze von 0,8 auf 0,5 Promille. Fahrzeuge ohne die vorgeschriebene Ausstattung dürfen ab dem Stichtag nicht mehr verwendet werden; bei Verstößen drohen Strafen.

Nach dem Schritt äußerte der ÖAMTC erhebliche Bedenken zur praktischen Umsetzung. Verkehrsrechtsexperte Matthias Wolf betont, dass viele gängige Modelle sich nicht oder nur mit hohem technischem Aufwand mit den geforderten Blinkern ausstatten lassen. Zwar gibt es Nachrüstsets, doch diese seien nicht für alle Geräte geeignet. Besonders strittig ist die gesetzlich festgelegte Position der Blinker an den Lenkerenden, weil diese von hinten teilweise nur schlecht sichtbar sind.

Daneben kritisiert der ÖAMTC, dass weiterhin nicht nachrüstbare E‑Scooter angeboten werden, teils zu reduzierten Preisen, ohne hinreichend auf die neue Rechtslage hinzuweisen. Wer jetzt einen Roller ohne vorgeschriebene Ausstattung kauft, riskiert schon bald ein Gerät, das nicht mehr verwendet werden darf; das könne in der Praxis zu Entsorgungsproblemen und zusätzlichen Kosten führen, befürchtet der Club. Eine Übergangsregelung bei Strafen wird angestrebt, um Härten abzufedern.

Gleichzeitig bedeutet die Einstufung als Fahrzeug, dass für E‑Scooter künftig dieselben Ausstattungsanforderungen gelten wie für andere Verkehrsteilnehmer. Verbraucher und Händler stehen damit vor der Herausforderung, bestehende Modelle zu prüfen und anzupassen oder alternative Lösungen zu suchen, die den neuen Vorgaben entsprechen.