Bericht: Schätzungsweise 145.000 US‑Kinder von Elternhaft betroffen – Rolle von Stephen Miller hervorgehoben
Eine Brookings‑Analyse schätzt, dass seit Beginn von Trumps zweiter Amtszeit über 145.000 US‑Staatskinder mindestens einen inhaftierten Elternteil hatten; Experten warnen vor langfristigen Traumafolgen.
Nach Angaben einer am 23. Mai veröffentlichten Analyse der Brookings Institution haben seit Beginn von Donald Trumps zweiter Präsidentschaft schätzungsweise mehr als 145.000 Kinder mit US‑Staatsbürgerschaft mindestens einen Elternteil erlebt, der in Einwanderungshaft genommen wurde. Die Studie verknüpft den Anstieg der Inlandsfestnahmen mit einer härteren Durchsetzungspraxis, an der maßgeblich Stephen Miller beteiligt gewesen sei.
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht eine statistische Auswertung der demografischen Merkmale von rund 60.000 derzeit Inhaftierten sowie von etwa 400.000 Personen, die seit Amtsbeginn durch Innenfestnahmen in die Obhut der Behörden gekommen sind. Demnach hätten mehr als 22.000 Kinder die gleichzeitige Inhaftierung aller in ihrem Haushalt lebenden Eltern erlebt; über 53.000 betroffene US‑Staatskinder seien nach Schätzung jünger als sechs Jahre.
Zugleich zeigen weitere Datenauswertungen einen deutlich höheren Umfang von Elternfestnahmen unter der aktuellen Administration im Vergleich zur vorherigen Regierung, wobei Mütter verstärkt betroffen gewesen seien. Experten heben veränderte Dienstanweisungen hervor, die das Ermessen von Einwanderungsbeamten im Umgang mit Familien anders regeln als zuvor. Nach Ansicht kritischer Beobachter hat dies die Zahl von Inlandsfestnahmen von Eltern erhöht.
Daneben warnen Fachleute vor den psychischen und sozialen Folgen für die betroffenen Kinder. Vertreter von Kinderrechtsorganisationen sehen Parallelen zur früheren Null‑Toleranz‑Politik, die 2018 zur Trennung vieler Kinder vom Elternhaus geführt hatte. In der Folge drohten den Betroffenen anhaltende Traumatisierungen sowie Lücken in Betreuung und Dokumentation, weil es nach Einschätzung der Autoren keine einheitliche staatliche Zuständigkeit für das Wohl der Kinder gebe.