Berufungsgericht verurteilt Air France und Airbus wegen fahrlässiger Tötung im Absturz von AF447
Pariser Berufungsgericht erklärt Air France und Airbus für ‚allein und vollständig verantwortlich‘ für den Absturz von AF447; beide Unternehmen kündigen Berufung an.
Nach Angaben des Pariser Berufungsgerichts wurden Air France und Airbus am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Absturz von Flug AF447 im Juni 2009 verurteilt. Die Richter stuften die französische Fluggesellschaft und den europäischen Flugzeugbauer als ‚allein und vollständig verantwortlich‘ für das Unglück ein und verhängten gegen jedes Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 225.000 Euro, dem gesetzlichen Höchstmaß für Unternehmensfahrlässigkeit.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, ob technische und organisatorische Versäumnisse der Hersteller und Betreiber ursächlich für den Kontrollverlust der Maschine waren. Das Berufungsgericht stellte einen kausalen Zusammenhang zwischen den Problemen an Bord und den Handlungen der Piloten fest; innerhalb weniger Minuten führten diese zu einem Verlust der Kontrolle über das Flugzeug. Damit hob das Gericht die Freisprüche der ersten Instanz von 2023 auf, die damals einen unmittelbaren ursächlichen Nachweis für das Absturzereignis vermisst hatten.
Nach dem Schritt, der zum Urteil führte, rückten fehlerhafte Luftdatensensoren, sogenannte Pitot-Sonden, in den Fokus. Diese waren infolge von Vereisung ausgefallen und hatten widersprüchliche Geschwindigkeitsanzeigen geliefert. Die Richter kritisierten, Airbus habe die Risiken solcher Sensorstörungen unterschätzt und die Besatzungen nicht ausreichend über die möglichen Folgen informiert. Air France wurde vorgeworfen, die Pilotenausbildung nicht hinreichend auf komplexe Ausfälle in großer Flughöhe vorbereitet zu haben.
Zugleich betonte das Gericht, es schließe die Möglichkeit von Pilotfehlern in den knapp viereinhalb Minuten zwischen dem Instrumentenausfall und dem Aufprall nicht aus, wog aber die mangelnde Vorbereitung der Crew auf einen ‚äußerst komplexen Systemausfall‘ als entscheidenden Faktor für das tödliche Ende. Familienangehörige der Opfer zeigten sich erleichtert über das Urteil, während in Brasilien Kritik daran laut wurde, dass einzelne Manager strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen worden seien.
Air France und Airbus kündigten umgehend Berufungen gegen das Urteil an. Air France wies darauf hin, dass strafrechtliche Haftung bereits in früheren Instanzen ausgeschlossen worden sei, und beklagte den für die Angehörigen belastenden langen Verfahrensverlauf. Airbus erklärte, der Rechtsstreit werde weitergeführt. Die Entscheidung gilt als juristischer Wendepunkt in der 17 Jahre andauernden Auseinandersetzung um Ursachen und Verantwortung des Absturzes.