Bundesberufungsgericht in Washington verhandelt Anthropic‑Klage gegen Pentagon‑Blacklist
Anthropic klagt gegen Einstufung als 'supply chain risk'; Regierung und Unternehmen haben jeweils 15 Minuten vor einem Dreiergremium.
Nach Angaben zu den Verfahrensunterlagen verhandelt ein Berufungsgericht in Washington, D.C., am Dienstag öffentlich über die Klage des KI‑Startups Anthropic gegen das US‑Verteidigungsministerium. Das Unternehmen hatte im März gegen Verteidigungsminister Pete Hegseth geklagt, nachdem das Pentagon Anthropic als 'supply chain risk' eingestuft hatte, eine Einstufung, die seine Nutzung in Verteidigungsprojekten begrenzen kann.
Zugleich ist das Verfahren beschleunigt angesetzt: Regierung und Anthropic erhalten jeweils 15 Minuten, um ihre Argumente vor einem Dreier‑Gremium darzulegen. Den Richtern gehören Karen Henderson, Gregory Katsas und Neomi Rao an; nach den mündlichen Verhandlungen wollen sie den Fall zur schriftlichen Entscheidung nehmen. Die kurze Redezeit signalisiert, dass das Gericht den Rechtsstreit ohne lange Anhörungen rasch klären möchte.
Die Einstufung als Lieferkettenrisiko verpflichtet Verteidigungsauftragnehmer, zu versichern, dass sie nicht auf Anthropic‑Modelle zurückgreifen. Der Regierungsakt folgte dem Scheitern langer Verhandlungen zwischen dem DOD und Anthropic über Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit. Das Pentagon forderte nach den Unterlagen umfassenden Zugang zu den Modellen für alle rechtlich zulässigen Zwecke, während Anthropic darauf bestand, dass seine Technologie nicht für voll autonome Waffen oder Massenüberwachung im Inland eingesetzt werde.
In seiner Gegenschrift bestreitet Anthropic, dass sich die geforderten Einschränkungen verlässlich in künftige Modelle einbauen ließen, und rügt Verfahrens‑ sowie Verfassungsfehler durch das Verteidigungsministerium. Die Regierung führt dagegen an, das Unternehmen könne künftige Modelle so gestalten, dass Beschränkungen implementiert sind, und betrachtet das als zusätzlichen Grund für das angenommene Sicherheitsrisiko. Beide Seiten präsentieren damit konkurrierende Einschätzungen zur technischen und rechtlichen Durchsetzbarkeit von Schutzvorkehrungen.
Daneben läuft in Kalifornien ein paralleles Verfahren: Dort erging eine einstweilige Verfügung, die anderen Regierungsbehörden außer dem DOD erlaubt, Anthropic‑Modelle weiterhin zu nutzen, solange der Rechtsstreit andauert. Die anstehende Entscheidung in Washington betrifft allein die DOD‑Einstufung und ist unabhängig von der Verfügungsentscheidung in San Francisco.