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Ehemaliger Celsius‑Chef Mashinsky erhält dauerhaftes CFTC‑Registrierungs‑ und Handelsverbot

Die US‑Derivateaufsicht verbietet Alexander Mashinsky dauerhaft Registrierung und Handel in ihrem Zuständigkeitsbereich; das Verbot wurde gerichtlich bestätigt.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Ehemaliger Celsius‑Chef Mashinsky erhält dauerhaftes CFTC‑Registrierungs‑ und Handelsverbot
  • Die CFTC hat Alexander Mashinsky dauerhaft von Registrierung und Handel in Bereichen ausgeschlossen, die ihrer Aufsicht unterliegen
  • ein Richter protokollierte und bestätigte die Verfügung.

Die Kernentwicklung: Die U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC) hat Alexander Mashinsky, den ehemaligen Chef des gescheiterten Kryptokreditgebers Celsius, dauerhaft untersagt, sich bei der Behörde zu registrieren oder an von ihr beaufsichtigten Handelsaktivitäten teilzunehmen. Die Verfügung wurde im U.S. District Court for the Southern District of New York protokolliert und von einem Richter gebilligt.

Die Entscheidung ergänzt bereits bestehende strafrechtliche Sanktionen gegen Mashinsky. In einem früheren Strafverfahren hatte er sich des Betrugs schuldig bekannt und wurde zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt; zudem waren eine Geldstrafe von 50.000 US‑Dollar sowie die Rückzahlung von 48 Millionen US‑Dollar angeordnet worden. Die CFTC‑Verfügung untersagt ihm ausdrücklich jede Beteiligung an Commodities‑ und derivaten Handelsgeschäften, die unter ihre Aufsicht fallen.

Zugleich beschreibt die Verfügung das Verhalten von Mashinsky und Celsius als systematisch irreführend gegenüber Kunden. Über einen längeren Zeitraum sei der Eindruck vermittelt worden, Kundengelder seien sicher und würden Erträge erwirtschaften, während Celsius gleichzeitig erhebliche Verluste erlitt. Diese Verluste trugen nach Auffassung der Behörde zum sichtbaren Zusammenbruch mehrerer prominenter Akteure der Kryptowährungsbranche während der Krise von 2022 bei.

In praktischer Folge bedeutet das registrierungs- und handelsrechtliche Verbot, dass Mashinsky künftig keine Geschäftsbeziehungen aufnehmen kann, die einer Genehmigung oder Kontrolle durch die CFTC bedürfen. Die Verfügung selbst enthält keine zusätzlichen Strafzahlungen durch die Aufsichtsbehörde; sie gilt vielmehr als administratives Abschlussinstrument des gegen den Ex‑Manager geführten Verfahrens und ergänzt die bereits verhängten strafrechtlichen Sanktionen.

Daneben unterstreicht die Maßnahme die Möglichkeiten der Regulierungsaufsicht, auch nach strafrechtlichen Verurteilungen weiter administrativ zu handeln, um die künftige Teilnahme an bestimmten Märkten zu verhindern. Für Marktteilnehmer sendet die Verfügung ein deutliches Signal über die Durchsetzungsbefugnisse der CFTC im Bereich digitaler Vermögenswerte und dokumentiert die fortdauernden regulatorischen Nachwirkungen des Zusammenbruchs von Celsius.