Erlaubnis für Aktienspenden an Trump Accounts würde vermögenden Spendern doppelten Steuervorteil bringen
Die US-Administration prüft, Beiträge in Form von Aktien für staatlich geförderte Kinderkonten zuzulassen. Experten warnen, dass wohlhabende Spender damit einen doppelten Steueranreiz erhalten könnten, der rechtlich umstritten ist.
Zugleich würde eine solche Regeländerung vermögenden Gebern einen doppelten Steueranreiz verschaffen: Sie könnten aufgewertete Aktien aus ihrem Bestand übertragen, ohne zuvor Kapitalertragssteuer zu entrichten, und gleichzeitig den Marktwert der gespendeten Papiere als Abzug gegen ihr zu versteuerndes Einkommen geltend machen. Steuerexperten vergleichen diesen Effekt mit gängigen Praktiken bei Donor-Advised Funds, die ähnliche Vorteile bieten.
Eine Sprecherin des Weißen Hauses signalisierte gegenüber CNBC Offenheit, auf dem bisherigen Erfolg der Trump Accounts aufzubauen, nannte aber keine konkreten Schritte zur Umsetzung von Aktienspenden. Das Finanzministerium verweigerte einen Kommentar zur Frage, ob Aktienzahlungen künftig zugelassen werden könnten, betonte jedoch das Ziel, die Wirkung der Konten zu maximieren und möglichst viele berechtigte Kinder zur Teilnahme zu bewegen.
Daneben verweisen Finanzpolitiker und Steuerexperten auf bestehende Beschränkungen bei Sachspenden: Abzugsregeln für Sachspenden, einschließlich der Begrenzungen für langfristig gehaltenes Kapitalvermögen, blieben relevant. Damit würde sich die tatsächliche Steuerersparnis für Spender an den jeweils geltenden Abzugsgrenzen und weiteren steuerrechtlichen Vorgaben bemessen.