Bund setzt auf neue Gaskraftwerke zur Sicherung der Stromversorgung – Zusatzkosten für Verbraucher möglich
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Bau steuerbarer Gaskraftwerke regelt. Die Vergütung soll über eine Umlage finanziert werden; ab 2031 könnten Stromkunden mit jährlichen Zusatzkosten von bis zu drei Milliarden Euro rechnen.
- Regierung plant bis zu zwölf Gigawatt steuerbarer Kapazität
- Umrüstbarkeit auf Wasserstoff bis 2045 vorgesehen.
Nach Angaben des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs will die Bundesregierung neue gasbetriebene Kraftwerke errichten, um die Versorgung auch bei längeren Wind- und Sonnenflauten zu sichern. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bewertete den Entwurf als einen Meilenstein für die Zuverlässigkeit der Stromversorgung, insbesondere wenn erneuerbare Erzeugung temporär ausfällt.
Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen mehrere Ausschreibungsrunden für steuerbare Erzeugung mit einer Gesamtleistung von zwölf Gigawatt. Zehn Gigawatt sollen durch neue Kraftwerke bereitgestellt werden, die mindestens zehn Stunden am Stück Strom liefern können; zwei Gigawatt sind für einen späteren Ausbau vorgesehen. Für 2026 plant die Regierung zwei Ausschreibungen für sogenannte Langzeitkapazitäten mit zusammen neun Gigawatt, weitere Kapazitäten sind für Mai 2027 vorgesehen.
Zugleich sieht der Entwurf neben Zahlungen für gelieferten Strom auch Vergütungen für die reine Bereithaltung von Kapazität vor, da die Anlagen voraussichtlich nur selten voll ausgelastet betrieben werden. Finanziert werden sollen diese Zahlungen über eine Umlage, die ab 2031 von den Stromkunden getragen wird. Die Bundesregierung nennt für 2031 Förderkosten zwischen einer und drei Milliarden Euro; für den Zeitraum 2032 bis 2045 prognostiziert sie jährliche Kosten zwischen 0,9 und 2,3 Milliarden Euro.
Die neuen Anlagen müssen technisch so ausgelegt sein, dass sie später auf einen Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können und ab 2045 treibhausgasneutral betrieben werden. Emissionsintensive Kohlekraftwerke sind von den Ausschreibungen ausgeschlossen. Ziel des Vorhabens ist es, die Netze zu entlasten, teure Noteingriffe im Netzbetrieb zu reduzieren und die Versorgung in sogenannten Dunkelflauten sicherzustellen.
Kritik kam von mehreren Akteuren: Die Grünen bemängeln fehlende Anreize für eine zügige Umstellung auf grünen Wasserstoff. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnte, hohe Hürden und strenge Vorgaben könnten Stadtwerke benachteiligen und größere Anbieter bevorzugen. Auch das Bundeskartellamt hatte bereits eine zunehmende Marktkonzentration in der Stromerzeugung kritisiert. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte die Initiative grundsätzlich, forderte aber, die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission sowie die Ausgestaltung von Sicherheiten und Sanktionen so zu gestalten, dass kleine und mittelgroße Unternehmen nicht schlechtergestellt werden.
Die Regierung strebt einen Bundestagsbeschluss noch vor der Sommerpause an, damit die Ausschreibungen wie geplant starten können. In der Praxis würde das Gesetz zunächst den Bau moderner Gaskraftwerke begünstigen; langfristig ist nach dem Entwurf eine schrittweise Umstellung auf Wasserstofftechnologie vorgesehen, um die Klimaneutralität der Kapazitäten sicherzustellen.