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Zehn Jahre Haft für Cum‑Ex‑Akteur Hanno Berger

Die Gesamtstrafe ergibt sich aus der Verrechnung von Urteilen aus Bonn und Wiesbaden; Berger befindet sich seit 2022 in Haft.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Zehn Jahre Haft für Cum‑Ex‑Akteur Hanno Berger
Bonner Gericht verrechnet zwei Urteile und ordnet eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren für den 75‑jährigen Anwalt an.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn wurden die dort und in Wiesbaden verhängten Freiheitsstrafen gegen den früheren Steueranwalt Hanno Berger zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren zusammengerechnet. Ein Sprecher des Bonner Gerichts bestätigte die Verrechnung der Einzelurteile; zuvor hatte es Berichterstattung darüber gegeben. Berger sitzt seit 2022 in Untersuchungshaft.

Im Mittelpunkt der Verurteilungen stehen Cum‑Ex‑Geschäfte, über die Investoren Erstattungen von Kapitalertragsteuern auf nicht gezahlte Dividenden beantragten. Diese Konstruktionen verbreiteten sich laut verfügbaren Informationen insbesondere in der Hochphase zwischen 2006 und 2011. In der Folge entging dem Fiskus ein erheblicher Betrag, der in einzelnen Darstellungen mit mindestens zehn Milliarden Euro beziffert wird.

Zugleich war Berger bereits 2022 vom Bonner Landgericht wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Wiesbaden hatte ihn separat wegen schwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Durch die nun vorgenommene Zusammenfassung der beiden Strafen ergibt sich die jetzt mitgeteilte Gesamthaftdauer von zehn Jahren.

In den Urteilen qualifizierten die Gerichte die Taten jeweils als schwere beziehungsweise besonders schwere Steuerhinterziehung. Mit der Verrechnung der Einzelstrafen legt das Bonner Gericht formal die zusammengefasste Höchstdauer der Haft fest. Zu möglichen weiteren Rechtsmitteln oder zum weiteren Fortgang des Verfahrens machte das Gericht in seiner Mitteilung keine detaillierteren Angaben.

Daneben markiert die Entscheidung einen weiteren Etappensieg in einem der größten Steuerbetrugskomplexe der jüngeren deutschen Geschichte. Die Cum‑Ex‑Affäre hatte in Finanzkreisen und der Politik breite Debatten über Haftung, Aufsicht und strafrechtliche Konsequenzen bei komplexen Finanztransaktionen ausgelöst. Für Berger ändert die Festlegung der Gesamtstrafe den bestätigten Strafrahmen, während seine Untersuchungshaft unverändert fortbesteht.