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EuGH: Ungarns Gesetz gegen «LGBTQ+»-Darstellungen verletzt EU‑Grundwerte

Der EuGH befand, dass die 2021 geänderte ungarische Kinderschutzregelung Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität stigmatisiert und sofort aufgehoben werden muss.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: EuGH: Ungarns Gesetz gegen «LGBTQ+»-Darstellungen verletzt EU‑Grundwerte
Erstmals erklärt das Gericht, ein Mitgliedstaat verletze die in der EU‑Grundrechtecharta verankerten Werte.

Nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs verletzt die 2021 novellierte ungarische Kinderschutzgesetzgebung EU‑Recht und diskriminiert Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Die Richter stellten fest, dass die Formulierungen nicht‑cis‑geschlechtliche Personen stigmatisieren und in unzulässiger Weise mit Sexualstraftätern wie Pädophilen in Verbindung bringen.

Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Beeinträchtigung mehrerer zentraler Rechte der EU‑Grundrechtecharta. Das Gericht nannte ausdrücklich den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung, das Recht auf Achtung des Privat‑ und Familienlebens sowie die Meinungs‑ und Informationsfreiheit. Zudem sah es Verstöße gegen EU‑Vorschriften zum freien Dienstleistungsverkehr.

Nach dem Schritt der Gesetzesänderung von 2021 hatten die Bestimmungen die Darstellung und Förderung von Homosexualität und geschlechtsangleichenden Maßnahmen im öffentlichen Raum sowie in Medien eingeschränkt. In der Praxis führten die Regeln dazu, dass Medienhäuser und Verlage Serien, Filme und Bücher entfernten oder sperrten, die gleichgeschlechtliche Lebensweisen thematisierten. Die Änderungen waren im Zuge eines Referendums vor einer Parlamentswahl vorangetrieben worden.

Zugleich forderte der EuGH Budapest zur sofortigen Aufhebung der beanstandeten Bestimmungen auf. Während der Verhandlung verteidigte Ungarn die Maßnahme mit dem Ziel, Minderjährige zu schützen und nationale Identität zu bewahren. Die Urteilsverkündung erfolgte neun Tage nach den ungarischen Parlamentswahlen, in denen die Regierungspartei Fidesz eine Niederlage erlitt.

In ihrer Begründung wiesen die Richter darauf hin, dass der Gesetzestitel durch die explizite Verknüpfung von nicht‑cis‑geschlechtlichen Menschen mit Sexualstraftätern gesellschaftliche Ächtung begünstigen und feindseliges Verhalten verstärken könne. An der Entscheidung waren alle 27 Richterinnen und Richter des Gerichts beteiligt.

Daneben hatten ungarische Behörden bereits auf Grundlage ähnlicher Bestimmungen öffentliche Veranstaltungen eingeschränkt; 2025 war etwa die Pride‑Parade verboten worden, die dennoch stattfand. Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung lag keine öffentliche Reaktion der ungarischen Regierung vor.