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Europäischer Gerichtshof stuft Ungarns Anti‑LGBTQ+-Gesetz von 2021 als verfassungswidrig und diskriminierend ein

Der EuGH wertet das 2021 verabschiedete «Kinderschutzgesetz» als Verstoß gegen zentrale EU‑Werte; das Urteil setzt Budapest früh vor Prüfungen im Vorfeld eines Regierungswechsels.

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Titelbild: Europäischer Gerichtshof stuft Ungarns Anti‑LGBTQ+-Gesetz von 2021 als verfassungswidrig und diskriminierend ein
Der Europäische Gerichtshof befand, das Gesetz stigmatisiere nicht‑cisgender Personen, verletze die Menschenwürde und schränke die Meinungs‑ und Informationsfreiheit Minderjähriger ein.

Nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs verstößt das 2021 in Ungarn verabschiedete sogenannte Kinderschutzgesetz gegen grundlegende Werte der Europäischen Union. Das oberste EU‑Gericht stellte fest, dass die Regelung, die Inhalte über LGBTQ+‑Themen in Schulen und vor 22 Uhr im Fernsehen einschränkt, diskriminierend und nicht mit der in Artikel 2 des EU‑Vertrags verankerten Identität der Union vereinbar sei.

Im Mittelpunkt des Urteils steht die Feststellung, dass das Gesetz nicht‑cisgender Personen marginalisiere und dämonisiere. Das Gericht führte aus, die Regelung bringe diese Gruppe mit Tätern schwerer Sexualdelikte in Verbindung, fördere dadurch potenziell hasserfülltes Verhalten und stelle eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Menschenwürde dar. Außerdem verletze sie die Meinungs‑ und Informationsfreiheit von Kindern.

Der EuGH machte deutlich, dass Ungarn sich nicht auf seine nationale Identität berufen könne, um eine Norm zu rechtfertigen, die fundamentale EU‑Werte verletzt. Er forderte Budapest zur unverzüglichen Einhaltung des Urteils auf und verpflichtete den Staat zur Übernahme der Verfahrenskosten sowie der vom Europäischen Kommission entstandenen Auslagen.

Gleichzeitig markiert das Urteil einen Präzedenzfall: Erstmals stellte das Gericht fest, dass ein Mitgliedstaat gegen EU‑Recht verstoße, ausschließlich wegen eines Verstoßes gegen die in Artikel 2 genannten Grundwerte wie Würde, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. Das eröffnet nach Auffassung des Gerichts den Weg für künftige Verfahren gegen Mitgliedstaaten, die systematisch gegen diese Werte verstoßen.

Das Urteil fällt in eine politisch sensible Phase in Budapest. Péter Magyar hat in der vergangenen Woche eine Wahl gewonnen und steht kurz vor der Regierungsübernahme; Beobachter verweisen darauf, dass er bislang zurückhaltend geblieben ist, ob er die umstrittenen Anti‑LGBTQ+‑Regelungen aufheben werde. Magyar hatte versprochen, einen Teil der eingefrorenen EU‑Mittel zurückzugewinnen, wobei ein Teil jener Hilfen wegen des Gesetzes blockiert ist.

Daneben hatten mehrere EU‑Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament die Klage der Kommission unterstützt; im Verfahren waren 16 Staaten als Beteiligte genannt. Vertreterinnen von Menschenrechts‑ und LGBTI‑Organisationen beurteilten das Urteil als historischen Schritt zum Schutz der Rechte sexueller Minderheiten in der EU und forderten eine rasche Umsetzung durch Ungarn.