Europäischer Gerichtshof: Ungarns Anti‑LGBTQ+-Gesetz von 2021 verletzt fundamentale EU‑Werte
Der EuGH erklärte das 2021 erlassene «Kinderschutz»-Gesetz für diskriminierend und stigmatisierend und befand es für unvereinbar mit der Identität der EU; Ungarn wurde zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt.
Nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstößt das 2021 in Ungarn eingeführte «Kinderschutz»-Gesetz, das Darstellungen von LGBT‑Personen in Bildungsinhalten und vor 22 Uhr ausgestrahlten Medien einschränkt, gegen grundlegende Werte der Union. Die Richter qualifizierten die Regelungen als diskriminierend und stigmatisierend und befanden, sie widersprächen «dem Wesen der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer von Pluralismus geprägten Gesellschaft».
Im Mittelpunkt des Urteils stand die Feststellung, dass die Gesetzgebung nicht‑cisgender Personen marginalisiere und diese in einer Weise mit Straftätern verknüpfe, die Hass begünstige. Damit verletze das Gesetz die Menschenwürde, den Gleichheitsgrundsatz sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit, einschließlich der Rechte von Kindern. Die Kammer bezeichnete die Maßnahmen als «offensichtlich und besonders schwerwiegend» in ihrer Diskriminierungswirkung.
Zugleich stellte der EuGH klar, dass Ungarn sich nicht auf seine nationale Identität berufen könne, um Bestimmungen zu rechtfertigen, die den in Artikel 2 des EU‑Vertrags verankerten Werten widersprechen. Die Kammer forderte Budapest auf, dem Urteil unverzüglich nachzukommen, und ordnete die Übernahme der Verfahrenskosten zugunsten der Europäischen Kommission an, die das Verfahren angestrengt hatte.
Inzwischen bewerten Menschenrechtsorganisationen und Abgeordnete die Entscheidung als wegweisend für den Schutz von Minderheitenrechten in der EU. Vertreterinnen von NGOs sprachen von einem Meilenstein und drängten darauf, diskriminierende Vorschriften zurückzunehmen, wenn Ungarn wieder rechtsstaatliche Standards herstellen wolle. Zudem wies der EuGH darauf hin, dass das Urteil Präzedenzcharakter für künftige Verfahren gegen Mitgliedstaaten haben könne, die systematisch gegen die in Artikel 2 verankerten Werte verstoßen.
Nach dem Schritt fällt das Urteil in eine politisch sensible Phase: Kürzlich gewann Péter Magyar die Parlamentswahl in Ungarn und hat angekündigt, eingefrorene EU‑Mittel zurückholen zu wollen, die teilweise wegen der umstrittenen Gesetzgebung ausgesetzt sind. Der EuGH betonte die Erwartung an die ungarischen Behörden, die festgestellten Verstöße ohne Verzögerung zu beseitigen, und verpflichtete Budapest zur Zahlung der Verfahrenskosten.