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Gouverneurin Ivey wandelt Todesurteil für Charles Sonny Burton in lebenslange Haft um

Zwei Tage vor der angesetzten Hinrichtung hob Alabama das Todesurteil gegen den 75‑jährigen Charles Sonny Burton auf und setzte es in lebenslange Haft ohne Bewährung um, nachdem sich eine ungewöhnlich breite Unterstützerkoalition formiert hatte.

JKCM News / Guardian-Analyse übernommen 2 Min Lesezeit
Titelbild: Gouverneurin Ivey wandelt Todesurteil für Charles Sonny Burton in lebenslange Haft um
  • Eine heterogene Allianz aus Geistlichen, früheren Geschworenen, Politikern und Angehörigen bewirkte die Kommutation
  • neue gerichtliche Erkenntnisse gab es nicht.

Nach Angaben erreichte die Entscheidung der Gouverneurin von Alabama, Kay Ivey, am Morgen des 10. März: Sie setzte die für den 12. März geplante Hinrichtung von Charles Sonny Burton außer Vollzug und wandelte das Todesurteil in lebenslange Haft ohne Möglichkeit auf Bewährung um. Damit endete die unmittelbar bevorstehende Vollstreckungsdrohung gegen den seit 1992 Verurteilten.

Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand, dass Burton den tödlichen Schuss nachweislich nicht abgegeben hatte. Während seine Rechtsmittel ausgeschöpft waren und es keine neue Gerichtsentscheidung oder frische Beweismittel gab, formierte sich in den Tagen vor der Entscheidung eine ungewöhnlich breite Koalition, die Gnade forderte. Zu ihr gehörten Geistliche verschiedener Konfessionen, mehrere frühere Geschworene, die Tochter des Opfers, ein ehemaliger Aufseher der Todeszelle, konservative Politiker sowie zahlreiche Organisationen und zehntausende Privatpersonen.

Zugleich betonten Befürworter der Kommutation, es gehe nicht darum, die Todesstrafe grundsätzlich abzulehnen, sondern um Gleichbehandlung in Fällen von Gruppenhandlungen. Sie verwiesen darauf, dass der Mann, der das Feuer eröffnet hatte, 2014 nach einer bundesgerichtlichen Überprüfung eine Umwandlung seiner Strafe in lebenslange Haft ohne Bewährung erhalten hatte, während Burton allein weiterhin dem Vollstreckungsrisiko ausgesetzt gewesen sei.

In ihrer Mitteilung hob Gouverneurin Ivey hervor, die Todesstrafe sei ein gerechtfertigtes Mittel für besonders schwere Verbrechen, müsse aber fair und verhältnismäßig angewandt werden. Diese Erwägung gab ihr Büro als Begründung für die Entscheidung zur Kommutation an und diente offenbar als Grundlage, ohne dass neue juristische Tatsachen vorgestellt wurden.

Die Kommutation schließt die unmittelbare Phase der Vollstreckungsplanung für Burton ab, lässt jedoch weitergehende Fragen offen: etwa nach der Verantwortlichkeit in Gruppenstraftaten und nach der Praxis der Strafzumessung in Todesstrafenfällen in Alabama. Konkrete weitere juristische Schritte oder politische Reaktionen wurden nicht detailliert dargestellt.