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Sechsjährige in Wiener Wohnung gelockt und vergewaltigt – Angeklagter zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Landesgericht verurteilt 51-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft; Urteil ist rechtskräftig. Bei einer Hausdurchsuchung sicherten Ermittler tausende Dateien mit sexuellem Missbrauchsmaterial.

KURIER/JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Sechsjährige in Wiener Wohnung gelockt und vergewaltigt – Angeklagter zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
  • Der Angeklagte lockte das sechsjährige Mädchen mit einem Lolli in seine Wohnung und verging sich an ihr
  • auf seinen Geräten fanden Ermittler mehr als 5.500 entsprechende Bilder und Videos.

Nach Angaben des Landesgerichts ist ein 51-Jähriger zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er im Sommer 2025 eine sechsjährige Nachbarstochter in seine Wohnung gelockt und dort missbraucht haben soll. Das Urteil, das am Dienstag verkündet wurde, ist bereits rechtskräftig.

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand der Vorfall vom 3. Juli 2025: Demnach beobachtete der Beschuldigte das Mädchen beim Spielen im Garten einer Wohnhausanlage und lockte es anschließend mit einem Lolli in seine Wohnung. Vor Gericht räumte der Mann die Tat ein und änderte damit zunächst anderslautende Angaben; zuvor hatte er die Vergewaltigung geleugnet und lediglich von Berührungen gesprochen. Die Einvernahme des Kindes fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Zugleich legte die Anklage umfangreiches digitales Beweismaterial vor. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehr als 5.500 Bilder und Videos mit sexuellem Kindesmissbrauch auf den Geräten des Angeklagten gesichert, die er nach Angaben der Ermittler zwischen 2022 und 2025 gespeichert hatte. Das Material habe sich überwiegend auf sehr junge Mädchen konzentriert; in den Unterlagen seien auch Aufnahmen von Säuglingen enthalten gewesen. Zwei der Videos sollen per WhatsApp weitergeleitet worden sein, außerdem wurden mehr als 160 Screenshots aus dem beschafften Material hergestellt.

Unterdessen erklärte der Verteidiger, sein Mandant werde künftig eine Therapie beginnen und eine finanzielle Wiedergutmachung leisten. Zu konkreten laufenden Ermittlungen machte das Gericht im Urteilstext keine Angaben. Das Strafmaß spiegelt nach Auffassung der Richterin die Schwere der Taten sowie die Belastung des Opfers wider.