Sterbehilfe‑Gesetz scheitert im britischen Oberhaus nach Verzögerungstaktik
Ein privater Gesetzentwurf zur Legalisierung assistierter Sterbehilfe für unheilbar Kranke lief im House of Lords aus der Frist. Befürworter kündigen an, die Initiative in der nächsten Parlamentssitzung wieder aufzunehmen.
- Mehr als 1.200 Änderungen und ausgedehnte Debatten im Oberhaus führten zum Scheitern des Vorhabens
- Unterstützer wollen die Debatte nach Wiederbeginn des Parlaments fortsetzen.
Nach Angaben von Parlamentariern ist ein Gesetzentwurf zur Legalisierung assistierter Sterbehilfe für unheilbar erkrankte Erwachsene in England und Wales im House of Lords gescheitert, weil die Beratungszeit ausgelaufen ist. Der Entwurf, der zuvor im Unterhaus mehrheitlich gebilligt worden war, verlor damit seine Chance auf endgültige Verabschiedung, nachdem in der zweiten Kammer über 1.200 Änderungsanträge eingebracht worden waren.
Charlie Falconer, der das Vorhaben im Oberhaus unterstützt hatte, bezeichnete das Ergebnis als gezielte Verzögerungstaktik einer kleinen Zahl von Peers. Nach seinen Angaben und denen weiterer Befürworter führten die Flut an Änderungen und das Ausmaß an Redebeiträgen dazu, dass nach Abschluss der Debatte keine Aussicht bestand, den Text noch vor Ende der laufenden Parlamentsperiode durch beide Kammern zu bringen.
Kritiker des Entwurfs begrüßten das Scheitern. Vertreter der Christian Medical Fellowship argumentierten, es lasse sich kein assistierter Suiziddienst konstruieren, der zugleich sicher, gerecht und frei von Druck auf besonders verletzliche Menschen sei. Laut dem vorgelegten Text hätte ein assistierter Tod die Zustimmung von zwei Ärzten sowie die Prüfung durch ein Expertengremium erfordert.
Das Terminally Ill Adults (End of Life) Bill war als Private‑Member’s‑Bill eingebracht worden und damit nicht Teil der Regierungsagenda; dies machte den Gesetzgebungsweg besonders abhängig von verfügbarem parlamentarischen Zeitkontingent und engagierten Unterstützern. Befürworter betonten, die Frage bleibe politisch relevant, und kündigten an, die Initiative in der nächsten Sitzung des Parlaments erneut anstoßen zu wollen.
Zugleich äußerten Gegner Erleichterung über den Fortfall der Reform. Befürworter hingegen sprachen von einer Ungerechtigkeit gegenüber unheilbar Kranken und signalisierten Entschlossenheit, einen neuen Vorstoß vorzulegen, sobald das Parlament wieder zusammentritt. Der Mechanismus des Parlaments bedeutet, dass nicht abgeschlossene Gesetzesvorhaben mit dem Ende einer Sitzungsperiode in der Regel hinfällig werden und neu eingebracht werden müssten.