US-Justizministerium führt Erschießungskommandos als Bundesvollstreckungsmethode wieder ein
Das Justizministerium hebt das Biden‑Moratorium auf, adoptiert das einstige Pentobarbital‑Protokoll und erweitert die Vollstreckungsoptionen um Erschießungskommandos; 44 Fälle sollen erneut die Todesstrafe anstreben.
Nach Angaben des US-Justizministeriums hat die Behörde Schritte eingeleitet, um die Vollstreckung der Bundes-Todesstrafe wieder zu forcieren. Zu den angekündigten Maßnahmen zählt die Wiedereinführung des Giftspritzen-Protokolls aus der ersten Trump‑Administration, das Pentobarbital als tödliches Mittel vorsieht, sowie die Ausweitung der Optionen um weitere Vollstreckungsarten, darunter Erschießungskommandos.
Im Mittelpunkt der Ankündigung steht zudem die Aufhebung des seit 2021 bestehenden Moratoriums: Das Ministerium erklärte, die aus der Biden‑Ära stammende Aussetzung von Bundesvollstreckungen sei rückgängig gemacht worden. In der Folge beabsichtigt die Behörde, in 44 Fällen erneut die Verhängung der Todesstrafe zu verfolgen; der amtierende US‑Justizminister in Vertretung, Todd Blanche, habe bereits in neun Fällen die Anordnung zur Todesstrafefestsetzung genehmigt.
Nach dem Schritt will das Justizministerium interne Abläufe straffen, um Verfahren zu beschleunigen. In den kommenden Wochen sollen Regelvorschläge geprüft werden, darunter ein Plan, Staaten zu ermächtigen, das föderale Habeas‑Corpus‑Verfahren in Kapitalfällen zu vereinfachen, sowie ein Vorschlag, den Einreichungsspielraum für Gnadengesuche von zum Tode Verurteilten zu beschränken.
Zugleich markiert die Initiative eine deutliche Wende gegenüber der früheren Politik, als Bundesvollstreckungen zur Prüfung ausgesetzt waren. Die jetzige Ausrichtung folgt einem Exekutivbefehl des Präsidenten vom Januar, der die Bundesregierung anwies, die Vollstreckung der Todesstrafe wieder aktiver zu verfolgen und die dafür nötigen Voraussetzungen zu schaffen.
Daneben bleibt die nationale Debatte über die Todesstrafe intensiv: Auf Bundesstaatsebene erlauben mindestens fünf Staaten—Idaho, Mississippi, Oklahoma, South Carolina und Utah—in bestimmten Fällen Erschießungskommandos. Die Zahl der Exekutionen in den USA stieg im vergangenen Jahr auf den höchsten Stand seit 16 Jahren, während Umfragen eine langfristig rückläufige Zustimmung zur Todesstrafe zeigen.
In Reaktion auf die Ankündigung äußerten Menschenrechtsgruppen umgehend scharfe Kritik und verwiesen auf ethische und rechtliche Bedenken. Die Regierung stellt demgegenüber die Wiederbelebung und Beschleunigung von Kapitalverfahren als Durchsetzung rechtlicher Strafen dar; wie sich die Änderungen praktisch auswirken werden, hängt von den nun anstehenden Regelungen und ihrer Umsetzung in einzelnen Fällen ab.