Acht wegen Verschwörung zum Mord im Zusammenhang mit angeblichem Weißen‑Haus‑UFC‑Angriffsplan angeklagt
Bundesanwaltschaft erhebt Mord- und Terrorismusverschwörungs‑Anklagen gegen acht Männer wegen eines angeblich geplanten kombinierten Drohnen‑ und Scharfschützenangriffs auf eine UFC‑Vorführung vor dem Weißen Haus.
- Ermittler nennen Beschaffung von Waffen, Drohnen, Sprengstoff und Schutzkleidung
- der achte Beschuldigte wurde diese Woche festgenommen.
Die Kernentwicklung: Acht Männer in Ohio sind wegen Mord‑ und Terrorismusverschwörung angeklagt. Die Anklage wirft ihnen vor, einen kombinierten Drohnen‑ und Scharfschützenangriff auf die UFC‑Vorführung geplant zu haben, die im Juni vor dem Weißen Haus stattfand.
Im Mittelpunkt der Anklage stehen zwei getrennte Verschwörungen: Zum einen sollen die Beschuldigten Materialunterstützung für Terroristen geleistet haben, zum anderen wird ihnen die Planung von Mord auf Bundesgebiet und die gezielte Tötung eines Bundesbeamten vorgeworfen. Das in Ohio vorgelegte Indictment verfolgt demnach Aktivitäten, die nach Mai begonnen haben sollen, und fasst die Vorwürfe gegen die Gruppe zusammen.
Der Anklage zufolge sammelte die Gruppe seit Mai Geld und Ausrüstung, darunter Schusswaffen, Munition, Körperpanzer, Sprengstoffe, Drohnen, medizinische Vorräte sowie Kommunikationsmittel. Bereits am 10. Juni seien Sicherheitsstellen auf eine mögliche Bedrohung aufmerksam geworden, vier Tage vor dem als Freedom 250 bezeichneten Ereignis, das Ziel der Planungen gewesen sein soll.
Daneben führen die Unterlagen Aussagen an, wonach die Gruppe beabsichtigte, Sprengstoff an Drohnen zu befestigen und diese in die Veranstaltung zu steuern, um anschließend Panik in der Menge zu nutzen und Menschen beim Fliehen zu beschießen. Die Beschuldigungen umfassen damit sowohl konkrete Vorbereitungen für einen Anschlag als auch weitreichendere Verschwörungsabsichten gegen Bundesziele. Konkretere Details zu Beweisen und zu den nächsten prozessualen Schritten enthält die bisher veröffentlichte Zusammenfassung der Anklage nicht.