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Angeklagter gesteht Mord nach Brandanschlag auf pro‑israelische Demonstranten in Boulder

Mohamed Sabry Soliman gestand vor einem Bezirksgericht in Boulder; eine 82‑Jährige starb, zahlreiche weitere Demonstrierende wurden verletzt.

JKCM News/Guardian-Quelle 1 Min Lesezeit
Titelbild: Angeklagter gesteht Mord nach Brandanschlag auf pro‑israelische Demonstranten in Boulder
  • Der Angeklagte droht eine lebenslange Haft ohne Bewährung
  • in einem getrennten Bundesverfahren bestreitet er Hate‑Crime‑Vorwürfe.

Nach Angaben aus Gerichtsunterlagen hat sich ein Mann wegen eines Brandanschlags auf eine pro‑israelische Demonstration in Boulder, Colorado, schuldig bekannt. Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht in Boulder fand am Donnerstag statt; der Angeklagte legte Geständnisse zu Mord und weiteren Anklagen ab.

Im Mittelpunkt der Anklage steht ein Vorfall vom Juni 2025: Bei der wöchentlichen Kundgebung auf der Pearl Street Pedestrian Mall wurde eine 82‑jährige Frau schwer verletzt und später getötet. Rund ein Dutzend weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlitten Verletzungen, als der Beschuldigte Feuerwerkskörper warf und offenbar auf Demonstrierende zielte, die für in Gaza festgehaltene israelische Geiseln demonstrierten.

Nach dem Schritt, sich vor dem Bezirksgericht schuldig zu bekennen, droht dem Angeklagten nach staatsrechtlichen Vorwürfen eine mögliche lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit auf Bewährung. Gleichzeitig läuft ein separates Bundesverfahren; in jenem Verfahren plädiert der Mann nach Angaben seiner Verteidiger weiterhin nicht schuldig in Bezug auf Vorwürfe von Hassverbrechen. Verteidiger gaben zudem an, Bundesanwälte erwögen, die Todesstrafe zu beantragen.

Daneben reagierten lokale Amtsträger mit Bestürzung auf den Anschlag. Boulders Bürgermeister‑Pro‑Tem bezeichnete die Tat als entsetzlich und verwies darauf, dass unter den Opfern enge Freunde stünden. Die staats- und bundesrechtlichen Verfahren werden nun getrennt weitergeführt; zu konkreten Terminen für weitere Anhörungen liegen in den vorgelegten Unterlagen keine Angaben vor.