JKCM News
Startseite
Kryptowährungen

Anwalt fordert Arbitrum DAO auf, 30.765 eingefrorene ETH für Opfer von Nordkorea‑Attentaten zu sichern

Ein Anwalt reichte eine New‑York‑Zwangsmitteilung ein, um 30.765 eingefrorene ETH geltend zu machen, die Arbitrum nach dem rsETH‑Exploit blockiert hat.

JKCM News 2 Min Lesezeit
Titelbild: Anwalt fordert Arbitrum DAO auf, 30.765 eingefrorene ETH für Opfer von Nordkorea‑Attentaten zu sichern
Die Einmischung verschärft den Konflikt zwischen Delegates, geschädigten rsETH‑Inhabern und Familien mit jahrzehntealten Urteilen gegen Nordkorea um Priorität und Rechtsweg.

Nach Angaben von Beiträgen im Arbitrum‑Governance‑Forum hat der Anwalt Charles Gerstein eine restraining notice gemäß New Yorker Verfahrensrecht eingereicht und verlangt, dass Arbitrum die Freigabe von 30.765 ETH unterlässt. Die betreffenden Mittel stammen aus dem April‑Exploit gegen rsETH; nach dem Vorfall hatte das Arbitrum‑Security‑Gremium eine Adresse mit den gestohlenen Geldern eingefroren.

Im Mittelpunkt der Einreichung steht die Behauptung, die eingefrorenen ETH könnten als Vermögen der Demokratischen Volksrepublik Korea zu qualifizieren sein. Gerstein gibt an, drei Gruppen von Urteilsgläubigern zu vertreten, die zusammen Forderungen in Höhe von rund 877 Millionen Dollar gegen Nordkorea halten. Weil direkte Zwangsvollstreckungen gegen den Staat praktisch nicht durchsetzbar sind, suchen die Kläger demnach nach alternativen Vermögenswerten, gegen die ihre Urteile vollstreckt werden können.

Nach dem Schritt beruht die Kernargumentation auf einer Kausalverknüpfung: US‑Behörden hätten die Hackergruppe Lazarus mit nordkoreanischem Einfluss in Verbindung gebracht, und diese Gruppe werde für den rsETH‑Exploit verantwortlich gemacht. Würde ein Gericht die ETH als staatseigene Vermögenswerte einstufen, könnten die Kläger nach New Yorker Vollstreckungsmechanik vorrangige Ansprüche geltend machen und damit mögliche Forderungen der ursprünglichen rsETH‑Einleger überholen.

Zugleich stieß die Maßnahme im Governance‑Thread auf heftigen Widerstand. Mehrere Delegates betonten, die gestohlenen Mittel seien Eigentum der beraubten rsETH‑Inhaber und nicht rechtmäßiges Vermögen Nordkoreas; nach dieser Sicht würde eine Umleitung der eingefrorenen ETH Lasten von einem Opferkreis auf einen anderen verlagern. Daneben diskutierten Delegates technische und haftungsrechtliche Fragen, prüften koordinierte Recovery‑Pläne und warnten vor Risiken für Delegierte sowie möglichen Versicherungsfragen.

In der Praxis blockiert eine restraining notice nach CPLR §5222(b) die Verfügungsgewalt über die adressierten Mittel grundsätzlich für bis zu einem Jahr, sofern das Schriftstück nicht erfolgreich angefochten wird. Gleichzeitig bleibt unklar, gegen wen ein Gericht letztlich vorgehen müsste, weil die Rechtsstellung des Arbitrum‑DAO als juristischer Akteur nicht eindeutig ist. Die Debatte im Forum spiegelt damit den ungelösten Zielkonflikt zwischen Vollstreckungsansprüchen von Urteilsgläubigern und dem Eigentumsschutz für dezentrale Finanzteilnehmer wider.