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Berufungsgericht verlangt Neubewertung möglicher Sicherheitsfolgen des Baustopps am White‑House‑Ballsaal

Ein Berufungsgericht wies den zuständigen Richter an, noch einmal zu prüfen, ob ein Baustopp für den geplanten White‑House‑Ballsaal die Sicherheit des Präsidenten, seiner Familie oder des Personals gefährdet und in welchem Umfang Arbeiten ausgeführt werden dürfen.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Berufungsgericht verlangt Neubewertung möglicher Sicherheitsfolgen des Baustopps am White‑House‑Ballsaal
Das Gericht verwies die Sache an U.S. District Judge Richard Leon zurück und verlängerte die Aussetzung der Anordnung kurzfristig, während die Regierung eine mögliche Beschwerde beim Supreme Court abwägt.

Nach Angaben des Berufungsgerichts muss ein Bundesrichter seine Entscheidung über den Baustopp am geplanten Ballsaal des Weißen Hauses unter besonderer Berücksichtigung nationaler Sicherheitsfragen neu bewerten. Ein Drei‑Richter‑Gremium des U.S. Court of Appeals für den District of Columbia Circuit stellte fest, dass derzeit nicht hinreichend klar sei, in welchem Umfang das Projekt gestoppt werden könne, ohne die Sicherheit des Präsidenten, seiner Angehörigen oder der dort tätigen Mitarbeiter zu gefährden.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen strittige Bauabschnitte, die nach Darstellung der Regierung nicht nur den Ballsaal selbst, sondern auch unterirdische Schutz- und Sicherheitsinstallationen umfassen. Zu diesen Einrichtungen zählen demnach Schutzräume, militärische Anlagen und medizinische Bereiche sowie Vorkehrungen gegen Bedrohungen wie Drohnen, ballistische Raketen und biologische Gefahren. Das Berufungsgericht bemängelte, dass unklar bleibe, ob solche sicherheitsrelevanten Arbeiten räumlich und zeitlich vom eigentlichen Saalbau getrennt durchgeführt werden könnten oder ob sie untrennbar mit dem Gesamtprojekt verbunden seien.

Nach dem Schritt, das Verfahren zurückzuverweisen, kehrt der Fall an U.S. District Judge Richard Leon zurück, der bereits am 31. März eine Anordnung erlassen hatte, die Arbeiten ohne Zustimmung des Kongresses untersagte. Leon hatte die Vollstreckung dieser Entscheidung zunächst für 14 Tage ausgesetzt; das Berufungsgericht verlängerte diese Aussetzung um drei Tage bis zum 17. April, um der Regierung Gelegenheit zu geben, eine mögliche Überprüfung vor dem Supreme Court zu prüfen.

Zugleich betonte die Verwaltung, der Präsident plane, den Ballsaal aus privaten Mitteln finanzieren zu lassen, während öffentliche Mittel für unterirdische Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen seien. In der Vorinstanz hatte Leon eingeräumt, dass er von der Klägerseite vorgelegte Gründe für die Klage gegen das Vorhaben für plausibel hielt und dass die Präsidentenschaft nicht ohne Kongressbeteiligung handeln dürfe. Dennoch hatte er Ausnahmen für Arbeiten vorgesehen, die nach seiner Prüfung zwingend zur Gewährleistung von Sicherheit und Schutz nötig seien.

Daneben hatte die Klägerorganisation, eine Denkmalpflegegruppe, im Dezember Klage eingereicht, kurz nach dem Abriss des Ostflügels, der Platz für den rund 90.000 Quadratfuß großen Ballsaal schaffen soll. Die Gruppe fordert den Erhalt der historischen Substanz und eine breitere Abstimmung über das Projekt. Behörden hatten bereits verschiedene Genehmigungen erteilt; einige Freigaben erfolgten nach Personalumbesetzungen, andere Genehmigungen wurden in einem späteren Schritt erteilt. Das Berufungsgericht wies nun darauf hin, dass zur abschließenden Entscheidung weitere Klarstellungen darüber nötig seien, welche Baumaßnahmen zwingend sicherheitsrelevant sind und welche vorerst gestoppt werden können.