Bundesgericht untersagt Alabama Nutzung eines neuen republikanerfreundlichen Kongresswahlplans
Ein dreiköpfiges Bundesgericht befand, der 2023 verabschiedete Distriktplan mindere gezielt die Stimmenmacht schwarzer Wähler und darf nicht für die Wahlen 2026 genutzt werden.
- Richter stellten vorsätzliche Diskriminierung gegenüber schwarzen Wählern fest
- Alabama will das Urteil beim Obersten Gerichtshof anfechten.
Nach Angaben eines dreiköpfigen Bundesgerichts darf der US-Bundesstaat Alabama den 2023 von der Landesgesetzgebung beschlossenen Kongresswahlplan nicht für die Midterm-Wahlen 2026 anwenden. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Entwurf mit der Absicht verfasst worden sei, die politische Wirksamkeit schwarzer Wähler zu verwässern, und erklärten ihn deshalb für rassendiskriminierend.
Der Rechtsstreit über die Bezirksgrenzen reicht bis ins Jahr 2021 zurück, als eine Gruppe schwarzer Kläger argumentierte, der bestehende Kartenentwurf mindere den Einfluss schwarzer Bürger im Staat. Ein Gericht verpflichtete Alabama daraufhin, einen neuen Plan zu entwickeln; die Landesgesetzgebung verabschiedete 2023 jedoch einen neuen Entwurf, den das aktuelle Richtergremium erneut als absichtlich diskriminierend bewertete.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Einschätzung, dass Gesetzgeber bewusst Maßnahmen beibehalten hätten, die Wähler in überwiegend schwarzen Gemeinden — namentlich in der Black Belt-Region und an der Golfküste — daran hinderten, Vertreter ihrer Wahl zu bestimmen. Das Panel schrieb, es sei unzumutbar, die Stimmen der betroffenen Wähler unter diesem Plan in den Wahlen 2026 zu zählen.
Zugleich verweisen die Richter auf die jüngste Entwicklung auf höchster Ebene: Der Oberste Gerichtshof hatte im April mit seiner Entscheidung in Louisiana v. Callais eine zentrale Bestimmung des Voting Rights Act geschwächt. Die drei Richter betonten jedoch, dass das Spitzengericht Klagen gegen Karten zulasse, die mit der Absicht rassendiskriminierend entworfen wurden — ein hoher juristischer Prüfmaßstab, den die Akten in diesem Verfahren nach Ansicht des Panels erfüllten.
Vertreter der Kläger begrüßten das Urteil als Bestätigung des Anspruchs schwarzer Wähler auf gleichberechtigte Repräsentation. Der stellvertretende Direktor des Voting Rights Project der American Civil Liberties Union hob die lange Geschichte von Wahlrechtsunterdrückung im Süden hervor und unterstrich die Notwendigkeit, politische Mitsprache zu sichern. Aufseiten der Landesregierung kündigte Attorney General Steve Marshall an, die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof der USA anzufechten; er bezeichnete die Karte in einer Erklärung als unbedenklich und machte deutlich, der Staat werde weiter für seine Position kämpfen.