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Bundesrichterin in New York lässt Anklage gegen Ex‑Fox‑Manager in Fußball‑Korruptionsverfahren fallen

Richterin Pamela K. Chen folgte der Begründung des US‑Staatsanwalts zur Prioritätensetzung und ließ die Anklage gegen Hernan López und Full Play Group SA fallen; López zeigte sich erleichtert.

AP 2 Min Lesezeit
Titelbild: Bundesrichterin in New York lässt Anklage gegen Ex‑Fox‑Manager in Fußball‑Korruptionsverfahren fallen
Anklage gegen Hernan López und Full Play Group SA im Verfahren um Übertragungsrechte für internationale Fußballturniere eingestellt.

Nach Angaben des Gerichts hat eine Bundesrichterin in Brooklyn am Mittwoch die Anklage gegen den früheren Fox‑Manager Hernan López und die südamerikanische Medienfirma Full Play Group SA fallengelassen. Richterin Pamela K. Chen erklärte, die vom US‑Staatsanwalt vorgetragene Begründung zur Prioritätensetzung der Regierung reiche aus, um der Bitte um Einstellung des Verfahrens zu entsprechen.

Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Darstellung des zuständigen US‑Staatsanwalts Joseph Nocella Jr., wonach die Verfolgung dieses Falls nicht in die aktuellen Prioritäten der Regierung falle. Nocella nannte Schwerpunkte wie internationale und inländische Terrororganisationen, nationale Sicherheit, Drogen‑ und Menschenhandel sowie Gewaltkriminalität und führte an, die Anklage passe nicht in diesen Fokus. Die Richterin sagte, die mündliche Erläuterung in Verbindung mit einem schriftlichen Schreiben biete eine hinreichende Grundlage für die Einstellung der Indictment.

Nach dem Schritt verließ López, einst Chef von Fox International Channels, das Bundesgericht mit einem Lächeln und äußerte gegenüber Reportern seine Erleichterung: Der Fall, so seine Worte, sei nun offenbar beendet. Zuvor waren López und Full Play 2023 wegen Bestechung im Zusammenhang mit Übertragungsrechten für die Fußball‑Weltmeisterschaft und weitere wichtige Begegnungen verurteilt worden; Richterin Chen hatte damals jedoch einen Freispruch erteilt. Ein Berufungsgericht setzte die Verurteilungen im Juli wieder in Kraft, woraufhin weitere Rechtsmittel eingelegt wurden und der weitere Verlauf des Verfahrens ungewiss blieb.

Gleichzeitig betonte Chen während der Verhandlung ausdrücklich, dass ihre Entscheidung zur Einstellung der Anklage in keiner Weise auf ihrer früheren Freisprechung beruhte. Vertreter der Staatsanwaltschaft hatten dem Obersten Gerichtshof im Dezember mitgeteilt, dass die Einstellung im Interesse der Gerechtigkeit liege, ohne dies detailliert zu erläutern. Mit der nun ausgesprochenen gerichtlichen Verfügung enden die bundesrechtlichen Vorwürfe gegen López und das Unternehmen vorerst.

Daneben hat die Verfügung direkte Folgen für die laufende bundesstaatliche Strafverfolgung in diesem Fall: Die Einstellung der Anklage beendet die aktuelle bundesrechtliche Verfolgung der Vorwürfe über angebliche Zahlungen an Funktionäre zur Erlangung von TV‑Rechten. Ob und in welchem Umfang zivilrechtliche oder internationale Verfahren weitergeführt werden, wurde in der Verhandlung nicht behandelt und bleibt offen.