Council of Europe billigt Neuinterpretation der Menschenrechtskonvention und stärkt Kooperation bei Rückführungen
Die Minister des Europarats verabschieden in Chisinau eine Erklärung, die Artikel 3 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention neu auslegt und unter bestimmten Bedingungen Zusammenarbeit mit Drittstaaten, einschließlich Rückführungszentren, ermöglicht.
Nach Angaben der verabschiedeten Erklärung bleibt das Verbot von Folter sowie von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung uneingeschränkt bestehen. Die Erklärung präzisiert jedoch, dass der Zeitpunkt, ab dem ein Eingriff diesen Schutz auslöst, anhand der Umstände des Einzelfalls und des jeweils erreichten Schweregrads zu beurteilen ist. Damit wird betont, dass die Schwelle für menschenrechtswidrige Behandlung relativ und kontextabhängig zu bestimmen ist, nicht absolut in jedem Einzelfall automatisch greift.
Im Mittelpunkt der Deklaration steht ferner eine Neuinterpretation von Artikel 8 zum Schutz des Privat- und Familienlebens. Demnach können Staaten Ausweisungen gegen Personen mit Bezug auf legitime öffentliche Interessen wie die nationale Sicherheit abwägen, sofern gewichtige Gründe vorliegen, die ein Vorgehen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfordern würden. Die Formulierung lässt staatlichen Maßnahmen einen Spielraum, verlangt aber zugleich, dass solche Eingriffe sorgfältig gegen die Rechte Betroffener abgewogen werden.
Zugleich billigten die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Migrationssteuerung. Die Erklärung nennt ausdrücklich die Möglichkeit, sogenannte Rückführungszentren in Drittstaaten zu nutzen, sofern die aufnehmenden Länder die Anforderungen der Menschenrechtskonvention erfüllen. Ziel der Maßnahme ist es, neue Instrumente bereitzustellen, um rasch und effektiv auf Herausforderungen wie irreguläre Migration, Grenzschutz und die Bekämpfung von Menschenschmuggel reagieren zu können.
Daneben übernahmen einzelne Staaten eine aktive Rolle bei der Initiative; Italien hob sich als treibende Kraft hervor und begrüßte die Annahme der Erklärung. Die italienische Regierung wertete das Ergebnis als Bestätigung für das gemeinsam mit Albanien entwickelte Modell geordneter Rückführungen. Vertreter wiesen darauf hin, dass die Deklaration sowohl die Notwendigkeit effektiver Maßnahmen als auch die zentrale Rolle der Europäischen Menschenrechtskonvention bekräftige.
Inzwischen bestätigten die Minister außerdem ihre einhellige Unterstützung für die Ukraine. Im Rahmen des Treffens standen Maßnahmen zur Stärkung demokratischer Sicherheit, zur Bekämpfung von Desinformation und zur Verstärkung internationaler Instrumente zur Feststellung von Verantwortlichkeit im Vordergrund; eine Mehrzahl der Staaten und die EU unterstützten die Gründungsentscheidung für ein Sondertribunal, das sich mit dem Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine befassen soll.