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Deutsches Militärdienstgesetz: Männer müssen für längere Auslandsaufenthalte Genehmigung der Bundeswehr einholen

Das Military Service Modernisation Act, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat, schreibt vor, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten die Zustimmung der zuständigen Karrierezentren der Bundeswehr einholen müssen.

JKCM News Redaktion 2 Min Lesezeit
Titelbild: Deutsches Militärdienstgesetz: Männer müssen für längere Auslandsaufenthalte Genehmigung der Bundeswehr einholen
  • Die Regelung gilt grundsätzlich auch außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls
  • die ausführenden Verwaltungsvorschriften liegen bislang noch nicht vor.

Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren müssen künftig vor längeren Auslandsaufenthalten die Zustimmung der zuständigen Karrierezentren der Bundeswehr einholen. Die Vorgabe betrifft Aufenthalte von mehr als drei Monaten und ist Teil des als Military Service Modernisation Act bezeichneten Gesetzespakets, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat.

Zentrale Änderung ist eine Neufassung des Paragraphen 3 des Wehrpflichtgesetzes. Paragraph 2 verlangt nun ausdrücklich die Zustimmung vor Auslandsaufenthalten über die genannte Dauer; Paragraph 1 bestätigt, dass die Wehrpflicht durch Wehrdienst oder Ersatzdienst erfüllt werden kann und die Vorschrift Männer im Erfassungsalter zwischen 18 und 45 Jahren betrifft. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums gilt die Zustimmung als erteilt, solange der Wehrdienst in der Praxis freiwillig bleibt.

Die Bundesregierung begründet die Neuerung mit dem Ziel, die Truppenstärke und damit die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu verbessern. Im Rahmen der Reform sollen junge Männer systematisch registriert und zu Eignungsprüfungen vorgeladen werden. Zudem sieht das Gesetz Instrumente vor, die im Bedarfsfall schnellere Maßnahmen ermöglichen sollen. Als Zielwerte für die Personalstärke wurden ein Anstieg von derzeit rund 184.000 auf 255.000 bis 270.000 Dienstposten bis 2035 genannt.

Rechtlich gelten die neuen Formulierungen grundsätzlich auch außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls; die Vorschriften sollen nicht erst in Krisensituationen greifen. Das Verteidigungsministerium räumte ein, dass die Eingriffe in die persönliche Handlungsfreiheit erheblich und die Folgen tiefgreifend seien. Parallel werden detaillierte Ausnahmeregelungen und Verwaltungsanweisungen innerhalb des Ministeriums erarbeitet.

Die erforderlichen Ausführungsbestimmungen sind bislang noch nicht in Kraft, sodass zwar formal die Zustimmungspflicht besteht, viele praktische Abläufe aber noch nicht abschließend geregelt sind. Unklar bleibt nach den vorliegenden Angaben, welche Sanktionen bei unterlassener Zustimmung vorgesehen sind. Die Einführung der Regelung erfolgt vor dem Hintergrund gestiegener sicherheitspolitischer Spannungen seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, die in Berlin als einer der Beweggründe für die Reaktivierung systematischer Erfassungs- und Reservestandards genannt werden.